Antrag Nr. 15-2007/2024 N1:
Antrag auf Sondernutzungserlaubnis am De-Haen-Platz nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis am De-Haen-Platz nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes

Antrag

Im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis nach § 18 NStrG wird die mittige Durchfahrt des De-Haen-Platzes (Verlängerung der Hammersteinstraße) beginnend mit dem 01.05.2025 für 6 Monate bis Ende Oktober 2025 für den Durchgangsverkehr mit KFZ und Rad gesperrt. Die freiwerdende Straßenfläche wird den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere aber den Initiativen vor Ort und den Kindern während der Sommer- und Herbstzeit als Spiel- und Bewegungsfläche freigegeben und nach Möglichkeit mit Sitzgelegenheiten und Pflanzen zu einem „Pop-Up-Park umfunktioniert (ADFC-Konzept „open streets“).

Die Verwaltung begleitet das Experiment, indem sie gezielt Kultur- und Sportaktionen anbietet. Anfallende Kosten werden bei Bedarf durch Mittel des Bezirksrates finanziert. Die wegfallenden Parkplätze werden temporär z.T. als Querparkplätze in den Bereich der heutigen Zufahrten verlagert. Die Einbahnstraßenregelung im Quartier wird an den Rahmenbedingungen angepasst.

Begründung


Der De-Haen-Platz hat eine wichtige Funktion für Stadtökologie und Naherholung im dicht besiedelten Lister Stadtteil. Durch das Schließen der Straße für den KFZ-Verkehr entsteht eine große zusammengehörige Platzsituation. Insbesondere für Kinder entsteht ein großer Erlebnisraum, der ohne Verkehrsgefahren bespielt werden kann. Der Raum kann von den Initiativen vor Ort als Aktionsfläche genutzt werden. Es entsteht so ein Quartiersblock, der bei weniger Verkehr eine deutliche Aufwertung an Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit mit sich bringt.