Anfrage Nr. 15-2006/2019:
Ordnungsdienst im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Ordnungsdienst im Stadtbezirk

Die CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide begrüßt die bisherigen Anstrengungen der Landeshauptstadt Hannover (LHH) im Jahr 2019 endlich einen Ordnungsdienst für das gesamte Stadtgebiet einzurichten. Besondere Anerkennung findet die Arbeit der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen gilt es die ausreichende personelle und materielle Ausstattung zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe angemessen erfüllen können.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates am 10.01.2018 äußerte Herr Stadtkämmerer Dr. von der Ohe die vorgesehenen Anstrengungen bedeuten „eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo“ und dass das Personal „nicht nach einem mathematischen Schlüssel auf die Stadtteile verteilt“, sondern ein „bedarfs- und lagegerechte(r) Einsatz mit Schwerpunktbildung“ erfolgen soll. Insgesamt ging Herr von der Ohe davon aus, dass die „vorgesehenen Personalausstattung einen kraftvollen Antritt für das Ordnungskonzept“ darstelle, man aber auch „die Kosten im Auge behalten“ müsse.

Mit der Beantwortung (DS 15-1718/2019 F1) auf die Anfrage „Ordnungsdienst im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide“ wurde dieser „kraftvolle Antritt“ transparent gemacht. Mit Stichtag 26.06.2019 (Tag der letzten Sitzung des SBR) war der städtische Ordnungsdienst an 16 von 177 Tagen im Jahr 2019 im Stadtbezirk präsent. Relevant ist hier die Größe unseres Stadtbezirkes (ca. 30 km2) und dass auch kurze Präsenzzeiten mitgezählt wurde. Ferner beschränkte sich die Präsenz des Ordnungsdienstes schwerpunktmäßig auf die Stadtbahnstation Papenwinkel.

Wünschenswert ist natürlich, dass allein die Präsenz (an 16 Tagen) dahingehend präventiv wirkt, dass keine Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Es stellt sich aber die Frage, welche konkreten Maßnahmen verhängt wurden und falls keine konkreten Maßnahmen verhängt wurden, ob dies daran liegt, dass die Ordnungswidrigkeiten schlicht mangels Präsenz nicht festgestellt wurden.

Das Ordnungskonzept der LHH muss vor allem die geltenden Gesetze beachten. Dies umfasst eine Dokumentationspflicht von Maßnahmen, damit die Betroffenen sich ggf. im Nachgang (außer-)gerichtlich gegen diese Maßnahmen richten können. Dem Nds. SOG bzw. NPOG kommt hier große Bedeutung zu. Nach §99 NPOG haben die Verwaltungsbehörden sicherzustellen, dass Aufgaben der Gefahrenabwehr auch außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen werden können. Gefahrenabwehr ist eine gemeinsame Aufgabe von Stadt (Ordnungsdienst) und Land (PD Hannover), welche mangels Personal nicht auf die Polizei abgeschoben werden darf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Hält die Landeshauptstadt Hannover an Ihrer Bewertung „kraftvoller Ansatz im Ordnungskonzept“ vor dem Hintergrund von 16 von 177 Tagen (keine Bewertung der Dauer und Qualität der Präsenz) vor Ort im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide fest?
0. Neben der wöchentlichen gemeinsamen Streife mit der PD Hannover wurde schwerpunktmäßig die Stadtbahnstation Papenwinkel mit Präsens bedacht.
Ist diese offensichtliche Vernachlässigung des übrigen Stadtbezirkes ein Ausdruck des „bedarfs- und lagegerechte(n) Einsatz(es) mit Schwerpunktbildung“?
0. An wie vielen Tagen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde im ersten Halbjahr 2019 zwischen 22:00 und 06:00 Uhr im Stadtbezirk aktiv?
Falls keine entsprechenden Präsenz vorliegt,
wie bewertet die LHH ihre Aufgabenwahrnehmung nach §99 Nds. SOG /NPOG?