Drucksache Nr. 15-2003/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erhaltung des Gebäudes "Beneckeallee 32", Poelzig Gebäude
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 30.09.2014
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2003/2014 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Erhaltung des Gebäudes "Beneckeallee 32", Poelzig Gebäude
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 30.09.2014
TOP 9.1.1.

Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Hannover-Nord am 29.September 2014

Seit unserer letzten Anfrage im Oktober 2010, ist bislang seitens der Verwaltung, augenscheinlich keine Maßnahme zur Erhaltung des Hauses getroffen worden. Das Gebäude verfällt zunehmend und eine Restaurierung wird somit immer kostenintensiver. Der Poelzig-Bau ist kaum mehr wahr zu nehmen, da große Bäume auf das Baudenkmal die Sicht versperren.

Wir fragen die Verwaltung
1) Wie kann das Poelzig-Gebäude nach baulichen Erhaltungsmaßnahmen weiter genutzt werden, bzw. bestehen Nachnutzungspläne? Wenn ja, welche ?

2) Liegt ein entsprechendes, unabhängiges Nachnutzungsgutachten zur Erhaltung des o.g. Gebäudes vor? Wenn ja, wie sieht eine Erhaltung, bzw. wie sieht eine bevorstehende Sanierung aus?

3) Wurden insoweit bereits Gespräche mit eventuellen Investoren geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu Fragen 1 bis 3:

Die Verwaltung beantwortet die Fragen 1 - 3 zusammengefasst.

Das o.g. städtische Gebäude unter der postalischen Anschrift „Beneckeallee 28“ wird derzeit nicht genutzt und vom Fachbereich Wirtschaft, Immobilienverwaltung, betreut.



Die Stadt betreibt den Verkauf der Immobilie, der sich durch die bestehenden Rahmenbedingungen sehr kompliziert darstellt.
So steht einer Wohnnutzung das rechtswirksame Baurecht entgegen; bauliche Eingriffe in die Bausubstanz z.B. zur gewerblichen Umnutzung des Gebäudes haben den Denkmalrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Flankierend wurde eine gutachterliche Stellungnahme als Diskussionsgrundlage zu möglichen Nachnutzungen unter den bestehenden Rahmenbedingungen eingeholt.
Momentan prüft die Verwaltung die Vermarktungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der gutachterlichen Vorstellungen und die dazu erforderlichen Verfahrensschritte zur Umsetzung.

Die Verwaltung wird in 6 Monaten von dem Stand des Vermarktungsverfahrens berichten.

Derzeit gewährleistet die Verwaltung im Rahmen der Immobilienbetreuung die bauliche Sicherung des Gebäudes und die allgemeine Verkehrssicherheit des gesamten Grundstücks.