Anfrage Nr. 15-2003/2007:
EG-Umgebungslärmrichtlinie

Inhalt der Drucksache:

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EG-Umgebungslärmrichtlinie

Bis zum 30. Juni 2007 sind auf Grund der EG-Umgebungslärmrichtlinie, der Lärmminderungsplanung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Lärmkarten zu erstellen gewesen. Das gilt auch für Bereiche um Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 60.000 Kfz/a und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/a. Damit ist der Stadtbezirk im Ballungsraum Hannover betroffen, aber auch mit der sog. Güterumgehungsbahn und der Bundesstraße 65. Die Öffentlichkeit ist über die Belastung durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen in allgemein verständlicher Weise zu informieren.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Wo und wie wurde/wird die Öffentlichkeit und auch der Bezirksrat im Rahmen einer besonderen Vorstellung bezüglich der auf den Stadtbezirk bezogenen Erkenntnisse über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert?
2. Welchen Stand haben die für 2008 erwarteten Lärmaktionspläne (Lärmminderungspläne) für den Stadtbezirk, auch in Bezug auf die Terminstellung 18. Juli 2008?
3. Wie ist die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Lärmaktionspläne zeitlich und örtlich vorgesehen?