Antrag Nr. 15-2001/2020:
Lieferzonen Goethestraße

Inhalt der Drucksache:

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Lieferzonen Goethestraße

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt an der Münz- und Goethestraße zwischen Steintor und Clevertor – auf der Seite der Münzstraße – sämtliche derzeitig ausgewiesenen Parkflächen als Ladezone auszuweisen und dies mit den entsprechenden Schildern kenntlich zu machen (eingeschränktes Halteverbot & Verkehrszeichen Ladezone).
Die Verwaltung wird beauftragt an der Goethestraße zwischen Clevertor und Goetheplaz beidseitig jeweils vier Parkplätze als Lieferzonen (wie unter 1.) auszuweisen.
Darüber hinaus sollen die Kontrollen durch das Ordnungsamt in diesem Bereich ausgeweitet werden, um sowohl die Einhaltung der Nutzung der Lieferzonen als auch die eingeschränkte Parkdauer (1 bzw. 2,5 Stunden) sicherzustellen.

Begründung


Derzeit gilt auf dem angegebenen Straßenabschnitt für Parkplätze eine Höchstparkdauer von 2,5 Stunden (zwischen Steintor und Clevertor) bzw. von 1 Stunde (zwischen Clevertor und Goetheplatz. Da die ausgewiesenen PKW Stellflächen oftmals für längere Zeit besetzt sind, bleiben für die am Straßenverlauf ansässigen Geschäfte (z.B. Lebensmittelgeschäfte und Restaurants, die auf regelmäßige Anlieferungen angewiesen sind) lediglich Gehweg, Radweg und die Einmündungen zu Seitenstraßen als „Ladezonen“ übrig (s. beigefügte Bilder).
Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie an Einmündungen stellt eine erhebliche Gefahr für den Fuß- und Radverkehr dar.

Die aktuelle Novelle der StVO hat zudem für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das Parken und Halten in zweiter Reihe sowie das neu eingeführte Halteverbot auf Schutzstreifen den Bußgeldrahmen erhöht. Einen Punkt im Fahreignungsregister erhält außerdem wer durch die genannten Park- und Halteverstöße andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder wenn eine Sachbeschädigung erfolgte.
Die Ausweisung der derzeitigen Parkflächen als „Lieferzonen“ zum Be- und Entladen sollte nicht nur die Situation der anliegenden Geschäfte verbessern, sondern auch für Fußgänger*innen (Passant*innen und Kund*innen) und Radfahrer*innen eine Verbesserung erreichen. Die Ausweisung als eingeschränktes Halteverbot würde zudem Paketdiensten sowie Krankentransporten einen Kurzhalt ermöglichen, ohne den Fuß- oder Radverkehr zu beeinträchtigen.
Für längere Aufenthalte stehen für PKW-Fahrer in unmittelbarer Nähe Parkhäuser mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung (Parkhaus am Steintor, Parkhaus Schmiedestraße).

Anlage:
An zwei aufeinanderfolgenden Tagen – 01. & 02.07.2020 – aufgenommene Bilder
Parken an Einmündungen (Am Kanonenwall & 2x Lützowstr.)

Siehe Anlage