Antrag Nr. 15-2000/2020:
Parken in gekennzeichneten Bereichen

Inhalt der Drucksache:

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Parken in gekennzeichneten Bereichen

Antrag

Auf der Wegenerstraße das Parken in gekennzeichneten Berreichen zu gestatten. Dazu werden Parkräume auf einer Straßenseite oder wechselseitig markiert.

Begründung


Nach § 12 Abs. 4 der StVO muss in der Wegenerstraße zum Parken an den Fahrbahnrand herangefahren werden. Auf Grund der Breite der Fahrbahn in Höhe Wegenerstraße 1 (ca. 6,20 m) ist es jedoch nicht zulässig beidseitig gegenüber zu parken, da dann keine Durchfahrtsbreite von 3,00m vorhanden wäre. Daher ist hier derzeit lediglich das wechselseitige oder einseitige Parken am Fahrbahnrand rechtlich möglich.

Das ist dort aber nie der Fall - es wird halbseitig auf dem Gehweg und beidseitig auf gleicher Höhe geparkt. Die von der Verwaltung angebrachten Schilder sind vollkommen unverständlich und führen daher auch nicht zu einer legalen Parkweise. Zudem zeigen sie genau die Art des Parkens, die in dieser Straße gesetzlich ausgeschlossen ist und führen zu weiteren Irritationen.

Die von der Verwlatung angewandten Lösungsansätze wie Kontrollen und Aufklärung - durch ein fragliches Schild - bringen keinen Fortschritt und geben den zu Fußgehenden nicht ihren nötigen Raum. Auch führen sie nicht zu einer Eindeutigkeit der möglichen Nutzung der Straße. Mit einer klaren Zuteilung der Parkräume durch eine Markierung würde das Problem gelöst.

Anlage:

2 Bilder Wegenerstraße