Anfrage Nr. 15-1999/2021:
Flächennutzungsgebühren

Inhalt der Drucksache:

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Flächennutzungsgebühren

Verschiedentlich bestehen, beispielsweise entlang der Ihme, öffentliche Grünflächen im Gebiet des Stadtbezirks Linden-Limmer. Diese erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Dem Vernehmen nach können für die Nutzung dem Bereich „Öffentliche Grünflächen“ unterstehende Anlagen Gebühren erhoben werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Verwaltung:

1. Unter welchen Voraussetzungen können für die Nutzung einer öffentlichen dem Bereich „Öffentliche Grünflächen“ unterstehenden Anlagen Gebühren für eine Nutzung erhoben werden und worauf gründet sich dies?

2. Wo ist eine entsprechende Gebührentabelle einsehbar?