Anfrage Nr. 15-1999/2013:
Umwandlung von Kleingartenflächen in Wohnbauflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Umwandlung von Kleingartenflächen in Wohnbauflächen

Im Rahmen des am 13.06.2013 im Rat der LHH beschlossenen Drucksache Nr. 0840/2013 Wohnkonzept 2025 sind in unserem Stadtbezirk Kleingartenflächen zu der Umwandlung in Wohnbauflächen geplant. Das vorhandene Flächenpotential für den Wohnungsbau ist in dieser Drucksache als Anlage 3 beigefügten Tabelle und in der als Anlage 4 beigefügten Karte dargestellt. Die Flächen 0408, 0412, 0413 und 0414 sind noch nicht planungsrechtlich für Wohnungsbau ausgewiesen. Die Flächenpotentiale sollen in dichter Folge für Wohnbauzwecke ausgewiesen und einer Bebauung zugeführt werden. Die bisher für das Kleingartenwesen nutzbaren Flächen und Grünflächen im Bereich zwischen dem Stadtfelddamm bis zur Kleestraße (insbesondere im örtlichen Zuständigkeitsbereich des KGV Kleefeld e.V. als auch im KGV Alte Treue e.V.) und in der aktuell von der Umwandlung betroffene Kleingartenkolonie Niedersachsen in der Lathusenstr. würden sich voraussichtlich erheblich verringern.

Ich frage die Verwaltung:

1. Wie viele Kleingärten (Anzahl/qm²) und Grabelandflächen werden zurzeit im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld kleingärtnerisch genutzt?
2. Wie viele Kleingärten und Grabelandflächen in unserem Stadtbezirk (Anzahl/qm²/Prozent) und deren NutzerInnen (Aufschlüsselung nach Sozialdaten: Alleinstehend, Familien, Migrationshintergrund, etc.) wären bei der im Wohnkonzept 2025 bisher ausgewiesenen Flächen von einer Umwandlung betroffen?
3. In Ergänzung zu 2. Wie viele Kleingärten und Grabelandflächen in unserem Stadtbezirk (Anzahl/qm²/Prozent) und deren NutzerInnen (Aufschlüsselung nach Sozialdaten: Alleinstehend, Familien, Migrationshintergrund, etc.) wären zusätzlich bei der Umsetzung des Masterplans der MHH beim geplanten Neubau der Psychiatrie im Rahmen des gültigen B-Plans betroffen?