Drucksache Nr. 15-1999/2004:
Bebauungsplan Nr. 1343, 1. Änderung - Am Wacholder -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1999/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1343, 1. Änderung - Am Wacholder -
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung - Ausweisung eines reinen Wohngebietes - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Belange des Gender Mainstream sind bei dieser Planänderung nicht berührt. Mit dieser Planänderung soll eine größere planerische Flexibilität für die Zukunft erreicht werden, so dass neben der bisherigen Nutzung dieser Fläche als Kita zukünftig auch reine Wohnnutzungen ermöglicht werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Änderungsbereich ist derzeit der Bebauungsplan Nr. 1343 vom 29.04.1992 maßgeblich. Er setzt hier Fläche für Gemeinbedarf „Kindertagesstätte“ fest.

Die vorhandene Kindertagesstätte wird von der St.-Thomas Kirchengemeinde betrieben, das Grundstück gehört dem ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover. Die St.-Thomas Kirchengemeinde beabsichtigt mittelfristig die vorhandene Kindertagesstätte an der Straße „Am Wacholder“ auf ein anderes kircheneigenes Grundstück zu verlagern. Das freiwerdende Grundstück könnte damit verkauft und einer anderen baulichen Nutzung zugeführt werden. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit, diese Fläche einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

Die planerischen Zielvorstellungen sehen hier, in Anlehnung an die vorhandene Wohnbebauung, die Ausweisung eines reinen Wohngebietes vor. Die übrigen für die Kindertagesstätte getroffenen Festsetzungen sollen beibehalten werden:

- Zahl der Vollgeschosse II
- Grundflächenzahl 0.3
- Geschoßflächenzahl 0.6
- offene Bauweise.

Damit ist sichergestellt, dass sich eine Neubebauung behutsam einfügt und gleichzeitig der Bestand mit erfasst wird.

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt werden, weil die Grundzüge der damaligen Planung nicht berührt werden. Bauvorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, sind im Plangebiet nicht zulässig. FFH- und Vogelschutzgebiete werden von der Planung nicht berührt.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entspricht den vom Rat beschlossenen Grundsätzen bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
61.3 (alt) / 61.12(neu)
Hannover / 08.09.2004