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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Grünflächen am S-Bahnhof Leinhausen
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 08.10.2025
TOP 6.2.9.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die vorhandene, in den Gehweg integrierte Grünfläche am Aufgang zum Bahnsteig wird so bepflanzt, dass ein betreten nicht mehr möglich ist.
Unterhalb der Unterführung werden in beiden Richtungen Leuchtmittel oberhalb des Gehweges angebracht.
Der neben der Paketstation befindliche Mülleimer wird entfernt.
Entscheidung
Dem Antrag wird teilweise gefolgt.
Die Punkte 1 und 3 des Antrags wurden zuständigkeitshalber an die DB als Eigentümer der angesprochenen Flächen zur Beantwortung weitergeleitet. Diese antwortet wie folgt:
„die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB InfraGO AG (ehemals DB Netz AG / DB Station & Service AG) bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Vorhaben.
Mit Ihrer E-Mail vom 25.11.2025 haben Sie der Deutschen Bahn den bei Ihnen eingegangenen Antrag des Bezirksrates zur Kenntnis gegeben und um Stellungnahme zu dem Antrag und den geplanten Festsetzungen auf der betreffenden Fläche gebeten. Bei der überplanten Fläche handelt es sich gemäß Ihren Angaben um das bahneigene Flurstück 3/92 der Flur 8 in der Gemarkung Herrenhausen. Vorgesehen ist laut Antrag eine Bepflanzung der Fläche, sodass eine Betretung nicht mehr möglich ist, eine Anbringung von Leuchtmitteln und die Entfernung eines Mülleimers.
Zunächst möchten wir uns herzlich beim Bezirksrat für die Initiative und die konstruktiven Vorschläge zur Aufwertung des Umfelds am S-Bahnhof Leinhausen bedanken. Ihre Ideen zur Verbesserung der Sauberkeit, der Ästhetik und des Sicherheitsempfindens vor Ort greifen wichtige Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auf und zeigen wertvolle Lösungswege auf.
Um diese Vorschläge prüfen zu können, sind wir umgehend mit der Deutschen Bahn AG als Eigentümerin der betroffenen Flächen in Kontakt getreten. In einer detaillierten Rückmeldung vom 30.11.2025 hat die Deutsche Bahn jedoch dargelegt, dass sie dem Antrag in der vorliegenden Form leider nicht zustimmen kann.
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Flurstück 3/92 eine zentrale Rolle für die Sicherheit und Instandhaltung des Bahnbetriebs spielt. Die Bahn ist gesetzlich verpflichtet (gemäß § 4 AEG und § 2 EBO), Flächen für Baustelleneinrichtungen sowie das Abstellen von Geräten und Fahrzeugen freizuhalten. Eine dauerhafte Bepflanzung, wie sie der Antrag für die Grünfläche vorsieht, würde diese betrieblichen Abläufe leider unmöglich machen. Auch der Entfernung des Mülleimers konnte aus fachlicher Sicht der Bahn derzeit nicht entsprochen werden.
Wir bedauern sehr, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen auf diesem bahneigenen Grundstück aufgrund der strengen betrieblichen Anforderungen momentan nicht umsetzbar sind. Dennoch nehmen wir Ihren Impuls sehr ernst.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihr Engagement und die wertvollen Anregungen.“
zu 2.)
Es werden unter der Eisenbahnüberfahrung zusätzliche Leuchten mit Ausrichtung auf die Gehwege installiert. Mit einer Fertigstellung wird im 1. Quartal 2026 gerechnet.