Drucksache Nr. 15-1995/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion:
Hallentrainingszeiten für den Sportverein SC Misburg United e.V.
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.11.2024
TOP 5.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1995/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der SPD-Fraktion:
Hallentrainingszeiten für den Sportverein SC Misburg United e.V.
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.11.2024
TOP 5.1.5.

In Misburg hat sich ein neuer Fußballverein gegründet, der Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk eine sportliche Heimat bietet. Zum Saisonstart 2024 konnten 10 Mannschaften zum Wettbewerb angemeldet werden.

Allerdings mangelt es im nahenden Winter offensichtlich an ausreichenden Hallenzeiten für die Mannschaften des SC Misburg United.

Der FC Stern Misburg verfügt offensichtlich über das Gros der Hallenzeiten. Insbesondere die Nachwuchsarbeit gestaltet sich deshalb schwierig.

Wir fragen die Verwaltung:

1. In welchem Umfang und an wen sind die Hallenzeiten im Stadtbezirk derzeit vergeben?

2. Nach welchen Kriterien werden die angemeldeten einzelnen Bedarfe der Vereine für die Hallenzeiten priorisiert und vergeben?

3. Welche Möglichkeiten und welche Maßnahmen plant die Verwaltung um zu einer allen Interessen wahrenden bestmöglichen Verteilung der Hallenzeiten beizutragen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die aktuellen Belegungen der einzelnen Schulsporthallen können öffentlich in der Online-Sporthallenauskunft unter nachfolgendem Link eingesehen werden. Hierbei ist eine Auswahl/Filterung nach Stadtbezirken möglich.

https://e-government.hannover-stadt.de/sporthallenauskunft/sporthallen.php

Zu 2.:



Zunächst ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von diversen Sanierungsmaßnahmen sowie durch steigenden Bedarf an Sporthallenflächen für schulische Angebote tendenziell immer weniger Trainingszeiten für den Vereinssport in den städtischen Schulsporthallen zur Verfügung stehen. Dieses führt dazu, dass die vorhandenen Schulsporthallen nahezu vollumfänglich belegt sind und die Bedarfe aller Vereine nicht gänzlich gedeckt werden können. Dennoch ist die Verwaltung bemüht, eine angemessene und gerechte Verteilung der vorhandenen Kapazitäten vorzunehmen. Bei den vorhandenen Belegungen handelt es sich oftmals um langjährige Mietverträge, mit denen die Vereine langfristig planen.

Grundsätzlich erfolgt die Vergabe von Hallenzeiten im Rahmen der Möglichkeiten unter Berücksichtigung u.a. folgender Kriterien:
· Anforderungen aus Spielklasse/ Mannschaftszahlen
· Geeignete Ausstattungsmerkmale der Sporthalle für die jeweilige Sportart
· Ortsnähe für Vereine mit Bezug im Stadtteil/Stadtbezirk
· Zeitliche Anforderungen an die Trainingszeiten aufgrund des Alters“

Hierbei werden vorrangig reine Hallensportarten berücksichtigt sowie Vereine, die aufgrund von langanhaltenden Sanierungsmaßnahmen o.ä. ihre ursprünglichen Trainingszeiten nicht mehr nutzen können. Sofern vorhanden, können sich die die Vereine verfügbare Hallenkapazitäten in der Online-Sporthallenauskunft anzeigen lassen und diese dann per E-Mail entsprechend bei der städtischen Sporthallenverwaltung anfragen.

Zu 3.:

Wie bereits zu Frage 2 erläutert, gibt es nur noch bedingt freie Hallenzeiten. Diese freien Zeiten können von allen Vereinen in der Online-Sporthallenauskunft eingesehen werden und wie beschrieben beantragt werden. Zu beachten ist, dass bereits bestehende Mietverträge grundsätzlich nicht zu Gunsten anderer Vereine gekündigt werden. Sollte jedoch nachvollziehbar sein, dass einzelne Trainingszeiten von Vereinen nicht oder nur sporadisch genutzt werden, behält sich die Verwaltung das Recht vor, diese Zeiten zu kündigen und einem anderen Verein zur Verfügung zu stellen.