Anfrage Nr. 15-1990/2019:
Wahlpapiere

Inhalt der Drucksache:

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Wahlpapiere

Auf den Wahlunterlagen der letzten Kommunalwahlen 2016 wurden jeweils Straßen und Hausnummern der Listenkandidat*innen veröffentlicht. Das ist nicht nötig, da das Wahlamt die Wahlberechtigung bereits feststellen musste. Eine Veröffentlichung der privaten Adresse der Kandidaten ist nicht im Sinne des Schutzes der zu Wählenden. Es gibt immer mehr hate speech in den Medien und die Möglichkeit einfach und schnell Daten nicht im Sinne der Kandidat*innen weiter zu geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Warum werden bei Wahlen in Hannover Postanschriften der Kandidaten veröffentlicht? Die Verwaltung möge prüfen, ob das in Kommunen unterschiedlich gehandhabt wird.

2. Gibt es dafür einen gesetzlichen Grund?