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A n f r a g e gem. § 14 Geschäftsordnung des Rates der
Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung
des Stadtbezirksrates am 09.11.2011
Brandschau Bürgerhaus
Anfang Oktober fand im Bürgerhaus eine Brandschau statt. Nach Aussage
eines Hausmeisters dürfen im Foyer keine Stellwände und Verkaufsstände
errichtet werden dürfen.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist diese Aussage richtig?
2. Wie breit muss der Fluchtweg nach rechtlichen Vorgaben sein?
3. Kann ein solcher Fluchtweg durch eine Kennzeichnung (z.B. auf
dem Boden) ausgewiesen werden?
Kerstin Seitz
Fraktionsvorsitzende