Informationen:
Beratungsverlauf:
- 11.10.2006: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode: Mit Zusatzantrag aus der DS 15-2047/2006 einstimmig beschlossen.
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Die letzten Jahre haben zu einer deutlichen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere im Segment des Geschosswohnungsbaus, geführt. Für frei zu vermarktende, freistehende Einfamilienhäuser besteht jedoch weiterhin eine kontinuierliche Nachfrage. Um Einwohner und Familien in der Landeshauptstadt Hannover zu halten, sowie eine ausgewogene Entwicklung am Kronsberg zu gewährleisten, soll hier ebenfalls dieses Angebot ermöglicht werden.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben hat der Rat der Landeshauptstadt am 24.11.2005 den Zusatzantrag zur Drucksache Nr. 1541/2005 beschlossen, mit dem Auftrag zur Änderung des städtebaulichen Konzeptes. Teilweise entgegenstehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1551 müssen angepasst werden. Während im öffentlichen Raum die Straßenprofile aufgrund geringerer Stellplätze reduziert werden können, werden für die Anfahrbarkeit aller Einfamilienhausgrundstücke zusätzliche öffentliche Straßenverkehrsflächen benötigt.
Die zum Teil als zwingend festgesetzte Zahl der Vollgeschosse und die festgesetzten überbaubaren Flächen, die die Innebereiche der Baublöcke freihalten, entsprechen nicht den Anforderungen an ein Einfamilienhausgebiet. Da durch diese Änderungen die Grundzüge der Planung betroffen sind, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.