Anfrage Nr. 15-1985/2021:
Erhaltungssatzungen für die Oststadt und Calenberger Neustadt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Erhaltungssatzungen für die Oststadt und Calenberger Neustadt

Viele im Stadtbezirk Mitte wohnende Mitmenschen leben seit Jahrzehnten hier und fragen sich mit Sorgen, wohin die Entwicklung der Wohnkosten noch führen soll. Insbesondere in den Stadtteilen Oststadt und in der Calenberger Neustadt sind seit Jahren stark steigende Wohnungs- und Mietpreisentwicklungen zu beobachten mit der Folge, dass mittlerweile immer mehr Menschen gezwungen sind, aus Kostengründen aus ihren Stadtteilen fortzuziehen. Es stellt sich damit die Frage, ob sich diese Entwicklung ungebremst fortsetzen soll, oder ob nicht weitere vorhandene, in anderen Städten bewährte Mittel gegen den Kostenanstieg angedacht werden sollten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwiefern hat die Landeshauptstadt bereits den Erlass von Erhaltungssatzungen in Form der Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs.1 S.1 Nr.2 BauGB zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für die Stadtteile Oststadt und Calenberger Neustadt geprüft?
2. Welche weiteren Mittel außer der Stärkung des Angebots und der Quote zum öffentlich geförderten Wohnungsbau wendet die LHH noch weiter an für die Sicherung und den Ausbau bezahlbaren Wohnraums?
3. Wie hoch ist nach den Erkenntnissen der LHH die Quote der Mitmenschen im Stadtbezirk Mitte, die eine Berücksichtigung ihrer Wohnkosten bei Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung für Ältere geltend machen könnten, aber mangels Kenntnis noch keine Anträge gestellt haben?