Antrag Nr. 15-1983/2026:
Zuwendungen aus den eigenen Mittel des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Zuwendungen aus den eigenen Mittel des Stadtbezirksrats Buchholz-Kleefeld

Der Bezirksrat möge beschließen,

aus seinen Haushaltsmitteln nachstehende Zuwendungen zu bewilligen:


Zuwendungsnummer: 08-2026
Empfänger*in: Freiwillige Feuerwehr Buchholz
Zuwendungsbetrag: bis zu 2.300 €
Zuwendungszweck: Grill, Sammelwerk Brandschutzaufklärung und Geschichte

Zuwendungsnummer: 13-2026
Empfänger*in: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
Zuwendungsbetrag: bis zu 550 €
Zuwendungszweck: Einlagerung Bücherschränke 2026/2027

Zuwendungsnummer: 15-2026
Empfänger*in: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
Zuwendungsbetrag: bis zu 4.200 €
Zuwendungszweck: Neuanschaffung Bücherschrank 2027

Zuwendungsnummer: 16-2026
Empfänger*in: Stadtbibliothek Roderbruch
Zuwendungsbetrag: bis zu 250 €
Zuwendungszweck: Weihnachtsveranstaltung für Senior*innen, Anschaffung Tannenbaum

Begründung

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld im Haushalt 2026 bei Teilhaushalt 18 zur freien Verfügung. Grundlage für die Entscheidung sind die jeweiligen Anträge in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Die bewilligten Zuwendungen sind als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.