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Rückbau des ehemaligen Parkplatzes der Continental AG Jädekamp als
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für das Ökokonto
Antrag,
den Rückbau des ehemaligen Parkplatzes der Continental AG mit einer Flächengröße von rund 2.350 qm zu beschließen. Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß
§ 11 Abs. 1 (Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover).
Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung befestigter Flächen zur Herstellung von Waldflächen, die als Kompensationsmaßnahmen für das Ökokonto zur Verfügung stehen und damit zu einem späteren Zeitpunkt einem Eingriffsvorhaben zugeordnet werden können.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen in Bezug auf Geschlechterdifferenzierung sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Rückbau versiegelter Flächen, die Reaktivierung der Bodenfunktion als Lebensraum, als Wasserspeicher und zur Grundwasserneubildung und die Entwicklung der Fläche zu Wald hat positive Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.55102.901 | Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
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| | Baumaßnahmen |
€224,500.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
(€224,500.00) |
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Für den geplanten Rückbau der Asphaltfläche, der Schottertragschicht und der Beleuchtung fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten hängt maßgeblich mit der Schadstoffbelastung des Wegebaumaterials zusammen. Grundlage zur Einschätzung des Schichtsaufbaus des Parkplatzes und über zu erwartende Schadstoffbelastungen bilden die orientierenden Untergrunduntersuchungen von Geo-data, Dienstleistungsgesellschaft für Geologie, Hydrologie und Umweltanalytik aus dem Jahr 2020.
Die Kostenschätzung erfolgt auf Erfahrungswerten bereits abgeschlossener Baumaßnahmen. Die Kosten sollen aus Mitteln des Kontos "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen" (PSP-Element I.55102.901) finanziert werden: Durch eine spätere Zuordnung zu einem kompensationspflichtigen Vorhaben erfolgt die Refinanzierung von Maßnahmekosten.
Baukosten 208.500 € brutto
Honorare 16.000 € brutto
Gesamtkosten 224.500 € brutto
Begründung des Antrages
Erläuterung der Maßnahme
Der rückzubauende Parkplatz grenzt an das Waldstück am Desbocksriedegraben an, der als naturnahes Gewässer mit dem umgebenden Wald den Schutzstatus "Geschützter Landschaftsbestandteil" nach § 29 BNatSchG trägt.
Angelegt wurde der Parkplatz in den 1960er Jahren. Er ist an drei Seiten von Wald eingefasst und grenzt im Nordosten an die Straße Jädekamp.
Der Parkplatz wurde 2020 zum Zweck der Entsiegelung durch die LHH erworben.
Unterhalb der Asphaltdecke und Schottertragschicht befindet sich eine Aufschüttung aus sandigen, z.T. schluffigen und kiesigen, vereinzelt auch Steine führenden Schichten, mit unterschiedlichen Anteilen an Fremdmaterial wie Ziegelbruch und Kohlenresten. Die Stärke der Auffüllung variiert zwischen 50 und 120 cm. Durch die Zusammensetzung des teerhaltigen Asphaltes entstehen erhöhte Entsorgungskosten für Asphalt und Teile der Schottertragschicht.
Hinweise auf einen möglichen Schadstoffaustrag über den Sickerwasserpfad in das Grundwasser gibt es nicht, so dass ein Rückbau der Auffüllung nicht erforderlich wird.
Geplant ist der Rückbau der Wegebefestigung aus Asphaltdecke, Pflasterrinnen und Schottertragschicht sowie der Zufahrt. Die 10 Leuchten des Parkplatzes werden ebenfalls zurückgebaut. Die Entwässerung des Parkplatzes, die derzeitig in den Desbocksriedegraben mündet, wird außer Betrieb genommen.
Der Gehweg bis zur jetzigen Zufahrt bleibt erhalten. Hier befindet sich eine Bushaltestelle.
Mit dem zu erwartenden barrierefreien Umbau der Bushaltestelle soll die Gehwegbreite in diesem Bereich des ehemaligen Parkplatzes in einer Länge von 15 m von 2,5 m auf 3,1 m verbreitert werden. Die Abstimmung erfolgte mit dem Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Verkehrsplanung. Die 9 m² der Vorhaltefläche für den Umbau der Bushaltestelle werden nicht für das Ökokonto bilanziert.
Nach Rückbau der Wegebefestigungen bildet der anstehende Rohboden das Pflanzsubstrat. Zur Straße hin wird ein ca. 8 m breiter Saumstreifen mit der Saatmischung „Saum“ der Hannovermischung angesät.
Als Begrenzung der Gehölzfläche und künftiger Waldsaum wird mit gebietsheimischen Gehölzen eine 6 m breite Hecke angelegt. Durch die Verwendung regionstypischer Pflanzen wird das Nahrungsangebot insbesondere für Insekten und somit die Biodiversität verbessert.
Die Waldentwicklung erfolgt überwiegend durch Sukzession aus dem angrenzenden Waldbestand. Mit der Ergänzung durch Einzelpflanzungen bisher nicht im Umfeld vorhandener heimischer Gehölze wird das Artenspektrum standorttypisch erweitert. Damit wird sichergestellt, dass sich die Bäume etablieren, die an die Standortbedingungen optimal angepasst sind.
Der Rückbau des Parkplatzes kann als „Entsieglung“ und „Wald“ als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme angerechnet werden. Durch die starke Zunahme der baulichen Entwicklung in den letzten Jahren und der daraus resultierenden zukünftigen Versiegelung von Flächen und anderen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts entsteht ein entsprechend hoher Kompensationsbedarf. Aufgrund der nur sehr begrenzt vorhandenen und verfügbaren Flächen besteht zunehmend die Schwierigkeit, geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen zu finden. Der Parkplatzrückbau stellt zudem eine weitere Option für den Ausgleich für den Verlust von Waldfläche gemäß Waldgesetz dar, wonach Waldumwandlung nur durch Ersatzaufforstung kompensiert werden kann.
Zum Thema Ökokonto
Aufgrund der seit dem 01.01.1998 bestehenden Rechtslage (§ 135 a, Abs. 2 Baugesetzbuch) ist es möglich, Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und erst zu einem späteren Zeitpunkt einem mit Eingriffen verbundenen Bebauungsplan zuzuordnen. Von dieser gemeinhin als "Ökokonto" bezeichneten Möglichkeit einer zeitlichen Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich , die auch im Bundesnaturschutzgesetz (§16) verankert ist, hat die Stadt bereits in einigen Fällen Gebrauch gemacht und auch hierzu die erforderlichen Beschlüsse der politischen Gremien eingeholt (zuletzt DS 1487/2015 Buchung von Ausgleichsmaßnahmen auf das Ökokonto). Im Rahmen mehrerer Drucksachen hatte die Verwaltung seinerzeit auch ausgiebig über das Instrument Ökokonto informiert.
Der hier beantragte Beschluss ist notwendig, um die genannte Maßnahme durchzuführen und die mit ihr verbundenen ökologischen Aufwertungen für das Ökokonto zu sichern. Diese "angesparten" Maßnahmen können zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf mit Eingriffen verbundenen Bebauungsplänen zugeordnet werden, wobei diese konkrete Entscheidung jeweils über die Bebaungsplandrucksache durch die politischen Gremien getroffen wird. Damit kann eine Refinanzierung der Kosten für die Maßnahme über die Kostenerstattungssatzung oder auch städtebauliche Verträge erfolgen.
67.70
Hannover / Oct 2, 2024