Antrag Nr. 15-1983/2004 N1:
Bodenuntersuchungen nach der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung auf dem ehemaligen Segelfluggelände

Inhalt der Drucksache:

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Bodenuntersuchungen nach der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung auf dem ehemaligen Segelfluggelände

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der die Region Hannover zu bitten, umgehend alle erforderlichen Bodenuntersuchungen durchzuführen, die notwendig sind, um eine qualifizierte Aussage treffen zu können, ob der leicht - kontaminierte Boden auf dem ehemaligen Segelfluggelände weiterhin eine intensive und gefahrlose Nutzung durch die Bevölkerung erlaubt.

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind dem Bezirksrat unmittelbar nach Abschluß der notwendigen Arbeitsschritte vorzutragen.

Begründung

Das ehemalige Segelfluggelände wird von der Bevölkerung intensiv genutzt. Durch das Auffinden von leicht kontaminiertem Oberboden (Mutterboden) im Bereich der Renaturierungsbaustelle des “Neuen Grabens” besteht bei Anliegern und Nutzern des Geländes die große Sorge, dass sich die Nutzer des Landschaftsschutzgebietes gesundheitlich gefährden könnten. Anders lautende Mitteilungen der Region beziehen sich leider nur auf die Untersuchungen im näheren Baubereich des Grabens. Von daher erwarten Anlieger, Nutzer und der Bezirksrat qualifizierte Aussagen darüber, ob ein Gefährdungspotential für das Landschaftsschutzgebiet besteht oder nicht.