Antrag Nr. 15-1981/2021:
Umgang mit Beschlüssen des Bezirksrates Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Umgang mit Beschlüssen des Bezirksrates Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, die vom Bezirksrat Mitte nach § 93 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) getroffenen Beschlüsse ins gesetzlich vorgesehene Verfahren zu geben oder sie umzusetzen.

Begründung


Im Hinblick auf alle Beschlüsse des Bezirksrates Mitte im eigenen Wirkungskreis, die von Seiten der Landeshauptstadt Hannover in der Sache für rechtswidrig gehalten werden, muss ggf. nach Einspruchseinlegung nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren gemäß § 88 Abs.2 i.V.m. Abs.1 NKomVG der Kommunalaufsicht des Landes über den Sachverhalt berichtet und der Bezirksrat hierüber unterrichtet werden.

Soweit Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises betroffen sind, sind die Fachaufsichtsbehörden entsprechend einzubinden.

Bisher wurde die Arbeit des Bezirksrates durch schlichte „Entscheidungen“ wenig gewürdigt (vgl. DS 15-0562/2021 N1, 15-2922/2020, 15-2868/2020). Daher sind die Beschlüsse des Bezirksrates entweder umzusetzen oder der jeweiligen zuständigen Behörde vorzulegen.