Antrag Nr. 15-1981/2020:
Verbesserung Verkehrssituation Engelbosteler Damm

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung Verkehrssituation Engelbosteler Damm

Antrag

gem. § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 21.09.2020

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung erstellt eine Gegenüberstellung der Realisierungsmöglichkeiten zur
Verkehrsverbesserung für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen auf dem Engelbosteler Damm zwischen Christuskirche und Kopernikusstraße. Hierbei sollen die folgenden Varianten untersucht werden:

a) Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km/h
b) Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs gemäß § 45 (1d)
Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 20
c) Einrichtung einer Fahrradstraße bei reduziertem Verkehrsaufkommen und gleichzeitig
erhöhtem Fahrradaufkommen
d) Anordnung eines Überholverbotes von Fahrradfahrer*innen

Die Gegenüberstellung soll folgende Aspekte untersuchen und berücksichtigen: rechtliche
Voraussetzungen und ihre Ausnahmemöglichkeiten nach StVO und VwV-StVO,
Auswirkungen auf Busverkehr, Vorfahrtsregelungen, Halteverbote am Straßenrand, Parken
in zweiter Reihe, Fußgängerampel Höhe Nelkenstraße, rot markierte Radfahrerfurt Höhe
Christuskirche.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung als anordnende Straßenverkehrsbehörde, Stellung
zu den anzuwendenden Indikatoren zu nehmen, nach denen Geschwindigkeitsreduktionen
zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs anzuordnen sind. Ggf. sind aktuelle
Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Begründung

Der Engelbosteler Damm weist im südlichen Teil zwischen Christuskirche und
Kopernikusstraße eine relativ schmale Fahrbahn und rechts und links relativ breite Fußwege
auf. So wurde ausreichend Platz für die Auslagen der Geschäfte und für die Außensitzplätze
der Gastronomiebetriebe geschaffen. Der Engelbosteler Damm wird in diesem Bereich sehr
gut angenommen und erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Insbesondere die
Gastronomie wird sehr gut besucht. Es gilt Tempo 30.

Das Ziel dieser nach dem U-Bahnbau so vorgenommenen Gestaltung war es, die
Aufenthaltsqualität zu verbessern und den Autoverkehr zu verringern und zu
endschleunigen. Dieses an sich gute Konzept ist so nicht aufgegangen. Es hat sich in der
Vergangenheit gezeigt, dass Tempo 30 zu keiner ausreichenden Verkehrsberuhigung führt.

Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen fühlen sich sehr häufig vom Autoverkehr bedrängt und gefährdet. Insbesondere Halten in zweiter Reihe ist ein Problem, da dann Engstellen entstehen, die nur schwer zu passieren sind. Das hohe Verkehrsaufkommen mindert zudem die Aufenthaltsqualität. Durchgangsverkehr soll hier vermieden werden und über den Weidendamm geführt werden.

Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung würde sich die Verkehrssicherheit für
Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen verbessern. Im Allgemeinen erhöht sich die
Aufenthaltsqualität von Verkehrsflächen in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit
verringert.
Durch eine Verringerung der Geschwindigkeit kann zudem eine Minderung des
Durchgangsverkehrs erreicht werden, indem der übergeordnete Verkehr stärker über den
Weidendamm als Landesstraße geführt wird.

Durch eine Gegenüberstellung der Möglichkeiten zur Verkehrsverbesserung für
Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen soll dem Bezirksrat aufgezeigt werden, welche
der Möglichkeiten am sinnvollsten umsetzbar ist.