Antrag Nr. 15-1981/2019:
Knotenpunkt Hans-Meinecke-Weg und Rotermundstraße

Inhalt der Drucksache:

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Knotenpunkt Hans-Meinecke-Weg und Rotermundstraße

Antrag

Die Gestaltung und die Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt Hans-Meinecke-Weg und Rotermundstraße werden wie folgt verändert:
  • Der Rad- und Fußverkehr auf dem Hans-Meinecke-Weg wird gegenüber dem Verkehr auf der Rotermundstraße vorfahrtsberechtigt.
  • Der Knoten erhält das Höhenniveau des Hans-Meinecke-Weges, so dass der Straßenverkehr entlang der Rotermundstraße einen kleinen Huckel queren muss.
  • Zur besseren Kennung wird der Hans-Meinecke-Weg im Bereich des Knotens rot eingefärbt.

Begründung

Die Rotermundstraße quert den Hans Meinecke-Weg in einem Bogen, so dass die Sichtverhältnisse teilweise unübersichtlich sind. Dieses führt für den Fuß- und Radverkehr zu Gefahren, die durch die Vorfahrtsregelung abgestellt werden können. Die geänderte Vorfahrtsregelung hat sich bereits an anderer Stelle am Hans-Meinecke-Weg bewährt.

Wie ein Anlieger uns berichtete, fahren PKW´s im beschriebenen Bereich z.T. mit überhöhter Geschwindigkeit. Es liegt die Vermutung vor, dass die Rotermundstraße als Abkürzung zwischen Vahrenwalder Straße und Melanchthonstraße genutzt wird. Durch die Aufpflasterung und die Rotfärbung wird ein Widerstand gegen den "Schleichverkehr" und die erhöhte Geschwindigkeiten baulich umgesetzt.