Drucksache Nr. 15-1979/2023 S1:
Entscheidung gemeinsamer Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - Überprüfung von Haupt- bzw. Vorbehaltsstraßen im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.10.2023
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1979/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung gemeinsamer Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - Überprüfung von Haupt- bzw. Vorbehaltsstraßen im Stadtbezirk Ricklingen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.10.2023
TOP 7.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Umsetzung des Beschlusses zur Reduzierung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes der LHH (Drucksache 1010/2023) vorrangig die Straßen
  • Wallensteinstraße,
  • Pfarrstraße (östlich und westlich des Ricklinger Stadtwegs) und
  • Stammestraße (Abschnitt zwischen Pfarrstraße und Stadionbrücke)
zu überprüfen.

Entscheidung der Verwaltung

Dem Vorschlag kann vorerst nicht gefolgt werden.
Im Ratsantrag 1010/2023 wird formuliert, dass das Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz im Rahmen des Masterplanes Mobilität überprüft wird. Der Masterplan Mobilität befindet sich aktuell in Bearbeitung. Eine stadtweite, detaillierte Betrachtung aller Straßenabschnitte des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes hat einen erheblichen Umfang und kann voraussichtlich nicht abschließend schon im Rahmen des Masterplanes Mobilität erfolgen. Im Masterplan Mobilität werden aber die der Überprüfung zugrundeliegenden Kriterien erarbeitet, anhand derer Straßenabschnitte ggf. herabgestuft werden können. Eine finale Überprüfung des Haupt- und Vorbehaltsstraßennetzes muss dann ggf. im Nachgang zum Masterplan Mobilität erfolgen.
Die perspektivisch angedachte Umgestaltung von Straßenabschnitten kann dann nur im Nachgang erfolgen, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.