1. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, die Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. bei der zeitnahen Suche nach dauerhaften, finanziell tragbaren und für Chorproben ihrer 4 Chöre zusammen geeigneten Räumlichkeiten möglichst im bisherigen Stadtteil zu unterstützen.
2. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz, der Kleefelder Chorgemeinschaft e. V. die Weiterführung der Chorproben in der Rodewaldstr. 17, 30625 Hannover, bis zum Umzug in die unter 1. genannten Räumlichkeiten, zu gewähren.
3. Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, für Kleefeld Heideviertel eine sozio-kulturelle Einrichtung auszuweisen bzw. zu schaffen, in der viele Vereine und Verbände sowie Interessengemeinschaften nicht nur ihren Treffpunkt, sondern auch eine Stätte finden, in der sie zusammen wirken können.