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Anregung nach § 34 NKomVG, hier Befassung mit der Eingabe vom Bürgerverein Hannover-West
Antrag,
der Eingabe des Bürgervereins Hannover-West "Einrichtung einer Projektgruppe im Rahmen des Projektes Soziale Stadt – Sanierungsgebiet Davenstedt" zu beraten und über die Anregung zu entscheiden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es werden alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Klimawirkungsprüfung wird neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Gemäß § 34 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat jede Person das Recht, sich mit Anregungen (Petitionen) in Angelegenheiten der Kommune (hier: Landeshauptstadt Hannover) an die Vertretung zu wenden. Gem. § 34 Satz 2 NKomVG werden u.a. die Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte hierdurch nicht berührt. Der Petent richtet sich mit seiner Anregung ausdrücklich an den Stadtbezirksrat, der das Anliegen entsprechend seiner Zuständigkeit zu behandeln hat.
Mit Schreiben vom 04.06.2024 richtet der Bürgerverein Badenstedt-West sich mit folgender Anregung an den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wird aufgefordert im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt – Sanierungsgebiet Davenstedt“ eine Projektgruppe einzurichten, in der sich - altersübergreifend - Schüler*innen, interessierte Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen mit der Umwandlung der Grünfläche an der Woermannstraße/Benther Berg Straße/ Salzhemmendorfer Straße in nachhaltigen Naturerlebnisprojekt auseinandersetzen. Die ausführliche Begründung der Anregung ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Ein vom Bürgerverein Hannover-West beigefügte Präsentation ging den Bezirksratsmitgliedern des Stadtbezirksrates 11 zu, wird aufgrund von Urheberrechtsbestimmungen aber nicht veröffentlicht.
Der Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt behandelt die Anregung als Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung am 14.11.2024 mit der vorliegenden Beschlussdrucksache.
Nimmt der Bezirksrat die Anregung auf, so wird er Interessen und Anliegen zur benannten Thematik in einem Arbeitskreis mit Einwohner*innen austauschen und berücksichtigen.
Dabei ist zu beachten, dass gem. § 91 Abs. 5 S. 3 NKomVG Stadtbezirksräte keine Ausschüsse bilden dürfen. Bei der beantragten Projektgruppe kann es sich daher nur um eine freiwillige Arbeitsgruppe ohne Entscheidungsgewalt handeln.
Ein Sanierungsbeirat zum Projekt „Soziale Stadt – Sanierungsgebiet Davenstedt“ existiert bisher nicht. Eine Beschlussdrucksache über die Einrichtung und Geschäftsordnung eines Sanierungsbeirates für die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf befindet sich derzeit im Gremienlauf.
18.63.11
Hannover / Oct 8, 2024