Anfrage Nr. 15-1973/2023:
Fahrbahnunebenheiten Hahnensteg

Inhalt der Drucksache:

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Fahrbahnunebenheiten Hahnensteg

Zur Bezirksratssitzung am 02. Februar 2022 stellten wir schon einmal eine Anfrage in der wir auf den seit Jahren bestehenden mangelhaften Zustand der Fahrbahn und Nebenanlage im Hahnensteg im Bereich des Nahversorgers hinwiesen. Schon seit Langem beschäftigt dieser Bereich Bezirksrat und Verwaltung, ohne dass eine Verbesserung festzustellen ist. Weiterhin ist festzustellen, dass die Nebenanlage nicht barrierearm ausgebaut ist. So fehlt es noch immer an einer Bordabsenkung zur Einfahrt zur Ladezone, bzw. Wohnanlage „Vor dem Edelhof“ (An der Bauerwiese/Kneippweg). Nach wie vor sammelt sich im Bereich der Zufahrt in einer Senke häufig Wasser, das u.a. im gefrorenen Zustand eine besondere Gefahr für Passant*innen darstellt (aktuelles Foto s. Anhang). Zudem sind die Gehwegplatten der Nebenanlage uneben. Mehrfach ist es aufgrund der geschilderten Situation zu Unfällen - teilweise mit erheblichen Verletzungen wie z.B. Knochenbrüchen – gekommen. Die Verunfallten sind der hier anfragenden Fraktion namentlich bekannt. Diesem Zustand muss dringend – möglichst noch vor dem Winter – abgeholfen werden. Bereits 2011 ist die Stadt auf die Eigentümerin zugegangen, mit dem Ziel, dass die beschriebenen Nebenanlagen hergerichtet werden. Die Eigentümergemeinschaft weigerte sich seinerzeit aus Kostengründen in die Nebenanlage einzugreifen und lehnte auch das Angebot des Flächenankaufs durch die Stadt ab. Die Stadt wiederum lehnte die Vornahme der Maßnahme auf dem Privatgrundstück aus grundsätzlichen Erwägungen ab (s. DS 15-0406/2012 S1). Die Antworten auf Nachfragen unserer Fraktion zu diesem Sachverhalt waren teilweise widersprüchlich: Zwischenzeitlich hieß es in einer Information zu Bauvorhaben, man habe sich mit der Eigentümergemeinschaft geeinigt, die Arbeiten würden kurzfristig ausgeführt. Zuletzt jedoch wurde seitens der Verwaltung erneut auf Uneinigkeiten mit den Eigentümern der Fläche hingewiesen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand – gibt es nun eine Einigung mit den Eigentümern oder nicht?
2. Sollte keine Einigung erreicht werden können: Warum lehnt die Verwaltung bisher eine
Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß §66 NPOG ab?