Drucksache Nr. 15-1973/2020 S1:
Entscheidung
Parkplatzsituation an der Bothfelder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2020
TOP 8.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1973/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Parkplatzsituation an der Bothfelder Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 21.09.2020
TOP 8.1.5.

Beschluss

Auf dem Gehweg der Bothfelderstraße stadteinwärts werden Begrenzungsbügel, -pfähle oder andere geeignete Maßnahmen installierte, mit deren Hilfe der Fußweg freigehalten wird.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Ziel des Antrages war es, auf der nördlichen Seite der Bothfelder Straße im Abschnitt zwischen Matthiasstraße und Am Listholze durch geeignete Maßnahmen den Gehweg von den Überhängen der parkenden Pkw freizuhalten. Die Senkrechtparkstände im o.g. Abschnitt der Bothfelder Straße sind mit einer Tiefe von 4,30 m richtliniengerecht ausgebildet. Zusätzlich sieht das Regelwerk einen sog. „Überhangsstreifen“ von 0,70 m vor, der den Kraftfahrzeugen das „überstreifen“ des Gehweges mit den „Schürzen“ der Fahrzeuge ermöglichen soll.

Die im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen, Begrenzungsbügel oder -pfähle zu installieren, sind an dieser Stelle nicht das geeignete Mittel um den Gehweg in seiner maximal möglichen Breite nutzbar zu gestalten. Die Begrenzungsbügel oder –pfähle würden den zwingend notwendigen Überhangstreifen derartig stark reduzieren, dass die parkenden Fahrzeuge in die Fahrgasse der Bothfelder Straße hineinragen. Zudem würden die Begrenzungsbügel oder –pfähle zusätzlichen Raum des Gehweges einnehmen und diesen somit weiter einengen, insbesondere, wenn dort, wie zu erwarten ist, Fahrräder abgestellt werden. Der Straßenbaulastträger wird den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks kurzfristig auffordern, den Begrenzungszaun vom üppig ausladenden Bewuchs auf der gehwegzugewandten Seite zu befreien, sodass sich durch diese Maßnahme eine nutzbare Mehrbreite des Gehweges von ca. 0,50 m ergeben wird.