Drucksache Nr. 15-1972/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neubau Fössebad: Einsparungen von mehreren Millionen Euro möglich?
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 23.08.2017
TOP 10.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-1972/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neubau Fössebad: Einsparungen von mehreren Millionen Euro möglich?
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 23.08.2017
TOP 10.2.1.

Der Förderverein Fössebad hat am 27.6.2017 einen offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Hannover und die politischen Fraktionen veröffentlicht. Darin heißt es, ein Tausch der Finanzierungsmodelle für die Neubauvorhaben von Fössebad und Misburger Bad würde zu Einsparungen von mehreren Millionen Euro über eine Betriebslaufzeit von 20 Jahren führen. Wenn anstelle des Misburger Bades das Fössebad aus Mitteln des Investitionsmemorandums finanziert würde, wäre eine Fortführung des Betriebes des Fössebades durch die "Gemeinnützige Fössebad-Betriebsgesellschaft" möglich. Die Betriebsgesellschaft betreibt das Fössebad mit Zuschüssen in Höhe von jährlich 400.000 Euro und liegt damit deutlich unter den Kosten, die ein Betrieb in städtischer Hand kostet, bspw. des Vahrenwalder Bades. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.) Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen des städtisch betriebenen Vahrenwalder Bades (aufgeschlüsselt nach den Kostenarten Personal, bauliche Unterhaltung und Betriebskosten)?

2.) Wie hoch wären die Einsparungen für den Betrieb des Neubaus Fössebads über einen Zeitraum von 20 Jahren, wenn anstelle des geplanten städtischen Betriebs die "Gemeinnützige Fössebad-Betriebsgesellschaft" weiter mit dem Betrieb des Fössebades beauftragt würde?

Antwort

zu 1.:

Die Aufwendungen für das Vahrenwalder Bad (ohne Umlagen und interne Leistungsverrechnung) lagen im Jahr 2016 bei 2.030.764 € (Personalkosten = 1.135.036 €, bauliche Unterhaltung = 442.597 € (von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich, z. B. im Jahr 2013 = 342.093 €), sonstige Kosten = 453.131 €).




zu 2.:

Der aktuell gültige Betriebsführungsvertrag sieht einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 427.800 € vor. Die Betriebsgesellschaft ist aber bereits an die Stadt herangetreten, weil dieser Zuschuss bei Weitem nicht ausreicht, um das Fössebad zu betreiben.

Bei einem Neubau des Fössebades muss der bestehende Vertrag gekündigt werden, weil sich der geschlossene Betriebsführungsvertrag auf das bestehende Bad bezieht und eine Änderung bzw. Anpassung des bestehenden Betriebsführungsvertrages rechtlich nicht möglich ist. Der Betrieb des neuen Bades bedürfte als Dienstleistungskonzession einer Ausschreibung. Eine gezielte Betrauung der „Gemeinnützigen Fössebad-Betriebsgesellschaft“ mit dem Betrieb des neuen Fössebades ist rechtlich nicht möglich.

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen (z. B. Betriebs- und Energiekosten, Personalkosten) ist davon auszugehen, dass ein neuer Vertrag auch einen erheblich höheren Betriebskostenzuschuss vorsieht. Deshalb kann leider kein genauer Einsparbetrag über einen Zeitraum von 20 Jahren genannt werden, weil das Ergebnis einer solchen Vertragsverhandlung völlig offen ist.