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Grundsanierung der Sanitäranlagen in der Grundschule Hoffmann von Fallersleben
Antrag,
1. der Grundsanierung der Sanitäranlagen in der
Grundschule Hoffmann von Fallersleben, Thorner Str. 2
2. der Erstellung der Haushaltsunterlagen Bau (Entwurf und Kostenberechnung gem.
§ 10 GemHVO) für die Sanitäranlagen des Schulgebäudes
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 100.000,00 € | Position 6c des Erfolgsplanes GM |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 100.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -100.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen des bestehenden Ansatzes für die bauliche Unterhaltung von Schulen einen Betrag von 200.000,- € für notwendige
Sanierungsmaßnahmen von Sanitäranlagen in Schulen bereitzustellen.
Alle Toilettenanlagen befinden sich grundsätzlich in einem nutzungsfähigen Zustand.
Allerdings wird häufig über optische Missstände an älteren Sanitäranlagen und Geruchsbelästigungen, ausgelöst durch nicht sachgerechte Benutzung der Toilettenanlagen durch Schüler/innen, geklagt.
In letzter Zeit durchgeführte Sanierungen von Sanitäranlagen in Schulen haben ergeben,
dass mit einem Sanierungsaufwand von ca. 5.000,- € je Sanitärobjekt (Toilettenbecken, Urinale) zu rechnen ist. In dieser Summe sind alle anfallenden Sanierungskosten wie Maurer-, Fliesen-, Maler-, Elektro-, Heizungs- und Sanitärarbeiten enthalten.
Mit 200.000,- € könnten an zwei Schulen Sanitäranlagen mit insgesamt 40 Sanitärobjekten saniert werden.
Die Sanitäranlagen der Grundschule Hoffmann von Fallersleben sollen deshalb mit
100.000 € der bereitgestellten Mittel saniert werden, da deren Zustand besondere Aufmerksamkeit verdient.
In der Schule ist eine ganzheitliche Sanierung der Sanitäranlagen einschl. der Versorgungs- (Trinkwasserhygiene) und Entsorgungsleitungen, der Sanitärobjekte (Urinale,
WC-Becken einschl. Spülkasten und Waschtischanlagen) sowie der abgängigen Wand- und Fußbodenverfliesung vorgesehen.
Geruchsbelästigungen in Schultoilettenanlagen resultieren vor allem aus eingezogenen Urinrückständen in den Fugen.
Diese Rückstände sind durch eine herkömmliche Fußbodenreinigung nicht zu beheben.
Um die Reinigungssituation in den Toilettenanlagen zu verbessern, soll erstmalig ein fugenloser Fußbodenbelag eingebaut werden.
Es werden deshalb auch keine bodenständigen, sondern ausschließlich wandhängende WC-Anlagen zur Ausführung kommen, da dadurch verhindert wird, dass sich Urinrückstände zwischen am Boden montierten WC-Becken und Fußbodenbelägen festsetzen können.
19 .24--
Hannover / 14.08.2008