Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-1968/2026 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 07.10.2026: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode: Eine Antwort liegt noch nicht vor und wird schriftlich beantwortet.
Anfragesteller(in):
CDU-Fraktion
| 15-1968/2026 (Originalvorlage) |
CDU-Fraktion
Am Ende der Straße in Richtung Kronsberg wurde das Ende der Fahrradstraße durch das entsprechende Schild gekennzeichnet (Abb.2).
Ca.10 m dahinter erfolgt aber eine sehr großflächige Kennzeichnung einer Weiterführung der Fahrradstraße in Richtung der 15 m dahinterliegenden Hauptverkehrsstraße, die zum Kronsberg führt (Abb.3), die bestimmt in eine Richtung nicht als Fahrradstraße ausgewiesen werden kann. Diese Kennzeichnung irritiert insbesondere ortsfremde Fahrradfahrer und Fahrerinnen, zumal ein Abbiegen nach rechts auf Grund des Radverbotsschildes (Zeichen 254) auf den Gehweg verboten ist.
Wir fragen die Verwaltung :
Welche Bedeutung hat diese großflächige Kennzeichnung und wie kann diese irreführende Kennzeichnung korrigiert werden ?