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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
EntscheidungAufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 04.11.2010
TOP 7.1.1.1.
Beschluss
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob für den Bereich des Bunkers an der Wiehbergstraße Nr. 100 einen B-Plan mit dem Ziel aufzustellen aufgestellt werden kann, damitdass auf dem Bunkergrundstück neben dem Bunker keine weitere Bebauung möglich ist.
Entscheidung
Die Prüfung des Antrags, bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Bunkers zur Verhinderung einer Bebauung, hat Folgendes ergeben:
Die Baunutzungsverordnung kennt keine Festsetzung, die den Verbleib der Vereine im Bunker rechtssicher ermöglicht. Die Verwaltung ist bemüht anderweitig die Vereinsnutzung zu sichern. Die Sicherung der Vereinsnutzung und bei Bedarf eine maßvolle Bebauung des Grundstückes ist für die städtebauliche Entwicklung das verfolgte Ziel.