Drucksache Nr. 15-1968/2010 N1 S1:
Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 04.11.2010
TOP 7.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1968/2010 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung

Aufstellen eines Bebauungsplanes für den Bereich Wiehbergstraße 100
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 04.11.2010
TOP 7.1.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob für den Bereich des Bunkers an der Wiehbergstraße Nr. 100 einen B-Plan mit dem Ziel aufzustellen aufgestellt werden kann, damitdass auf dem Bunkergrundstück neben dem Bunker keine weitere Bebauung möglich ist.

Entscheidung

Die Prüfung des Antrags, bezüglich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Bunkers zur Verhinderung einer Bebauung, hat Folgendes ergeben:
 
Die Baunutzungsverordnung kennt keine Festsetzung, die den Verbleib der Vereine im Bunker rechtssicher ermöglicht. Die Verwaltung ist bemüht anderweitig die Vereinsnutzung zu sichern. Die Sicherung der Vereinsnutzung und bei Bedarf eine maßvolle  Bebauung des Grundstückes ist für die städtebauliche Entwicklung das verfolgte Ziel.