Anfrage Nr. 15-1967/2020:
Verkauf alkoholischer Getränke durch Kioske

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Verkauf alkoholischer Getränke durch Kioske

Anwohner*innen im Umfeld von Kiosken beschweren sich über den Verkauf von Alkohol am späten Abend und dem Trinken von Alkohol im direkten Umfeld oder auf nahe gelegenen Plätzen oder Bänken. Durch den alkoholisierten Personenkreis kommt es gehäuft zu nächtlichen Ruhestörungen. Auch werden Angebote von Bier auf Fensterscheiben unterbreitet und zum Kauf animiert. Zu den Folgen gehört eine vermehrte Vermüllung und oftmals lautstarke Kommunikation angetrunkener oder betrunkener Personen. Dies ist so nicht hinnehmbar. Diese Problematik besteht unabhängig von der jetzigen Situation durch „Coranavorgaben“.

Wir Fragen daher die Verwaltung:

1. Entscheidet die Verwaltung bezüglich der Öffnungszeiten von Kiosken oder gibt es rechtliche Vorgaben?
2. Kann die Verwaltung den Verkauf von Alkohol nach 22.00 Uhr untersagen?
3. Wie werden Kioske überprüft, ob sie die geforderten Vorgaben einhalten, oder ist dies die Aufgabe der Polizei?