Antrag Nr. 15-1966/2023:
Halteverbot Unter den Birken

Inhalt der Drucksache:

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Halteverbot Unter den Birken

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, am östlichen Ende der Straße Unter den Birken ca. 20m vor der Lichtsignalanlage Göttinger Chaussee das Verkehrszeichen 283 (Beginn absolutes Halteverbot) aufzustellen.

Begründung

An der Einmündung Unter den Birken in die Göttinger Chaussee wird das sowohl durch die durchgezogene Linie als auch durch die 10m-Abstandsregel vor Lichtsignalanlagen bestehende Parkverbot täglich ignoriert. Pkw parken dort regelmäßig bis zur Haltelinie vor der Ampel. Kürzlich wurde die dort installierte Lichtsignalanlage in Betrieb genommen. Seitdem kommt es immer wieder zu problematischen Situationen, weil die rechte Spur durch parkende Pkw blockiert ist, die ankommenden Pkw auf der entgegenkommenden Fahrspur bei Rot halten müssen und abbiegende Fahrzeuge dadurch nicht einfahren können und somit den fließenden Verkehr auf der Göttinger Chaussee behindern. Ein neues Halteverbotsschild ca. 20m vor der Haltelinie würde dieses Problem vsl. beseitigen. Es könnte z.B. am bestehenden Leuchtenmast neben der Feuerwehrzufahrt angebracht werden.