Drucksache Nr. 15-1964/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Trauerbeflaggung Flutkatastrophe
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2021
TOP 6.1.9.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-1964/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Trauerbeflaggung Flutkatastrophe
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 21.09.2021
TOP 6.1.9.

An der Grundschule ist nach uns vorliegenden Informationen die Trauerbeflaggung wegen der Flutkatastrophe unterblieben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Warum ist die Trauerbeflaggung unterblieben?

Antwort
Die Beflaggung der Schulgebäude erfolgt auf Grundlage der Beflaggungsanordnung des Landes Niedersachsen. So gibt es einen Beflaggungskalender, in dem die regelmäßigen Beflaggungstermine hinterlegt sind. https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/service/beflaggungskalender/beflaggungskalender-niedersachsen-3259.html
Die Beflaggung an den Schulen erfolgt an diesen Terminen über die Schulhausmeisterdienste des Fachbereich Schule.

Darüber hinaus gibt es besondere Anlässe, wie in diesem Fall die Trauerbeflaggung für die Opfer der Flutkatastrophe am 28.08.2021, die vom Land gesondert angeordnet werden. Die Schulen werden in diesen Fällen in der Regel per E-Mail informiert.

Da das Sekretariat der Grundschule Wettbergen aufgrund der Sommerferien zum Zeitpunkt der Benachrichtigung zur Trauerbeflaggung (25.08.2021) urlaubsbedingt nicht besetzt war, konnte die Information über die Beflaggungsanordnung nicht rechtzeitig weitergegeben werden.