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Der Stadtbezirksrat beschließt:
1.)
Vor dem Bereich des Sanitätshauses (Kartenpunkt 1 – Bilder 1.1, 1.2 und 1.3) werden Parkbuchten auf der dortigen, derzeit zur Tonnenaufstellung genutzten Pflasterfläche eingerichtet. Dafür entfällt das Parken auf der Fahrbahn.
2.)
Ab der Kreuzung Falkenstraße / Deisterstraße bis zum Beginn Dunkelberggang (Kartenpunkt 2 mit Bildern 2.1, 2.2, 2.3) in Stadtauswärtsführender Richtung wird eine durchgehende Fahrradschutzstreifenmarkierung angebracht.
3.)
In Stadteinwärts führender Richtung (Kartenpunkt 3) werden wird ein Radschutzstreifen auf der Fahrbahn oder hilfsweise - falls dies aus baulichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist - die Anbringung von Fahrrad-Piktogramme als Hinweis auf die Mitnutzung durch Radfahrende aufgebracht.
Die Anlagen sind Teil des Beschlusses.
Die oben genannte Verkehrsführung zeichnet sich durch starken und oft unübersichtlichen Individualverkehr einerseits und der Führung von Stadtbahnschienen andererseits aus. Hinzu kommt eine Vielzahl an Stellen, an denen das Parken kurzfristig, beispielsweise zum Be- und Entladen erlaubt ist, die Einschränkungen jedoch faktisch durch Kraftfahrzeugführende ignoriert werden.
Des Weiteren findet sich die Situation, dass aus völlig unverständigen Gründen der Fahrradschutzstreifen an der Kreuzung Falkenstraße/Deisterstraße endet und dann auf Höhe des Dunkelbergganges unvermittelt wieder beginnt. Der Hintergrund für diese Unterbrechung bzw. das Verschwinden im Nichts entzieht sich der intuitiven und situativen Erschließung durch Verkehrsteilnehmende.
Gerade in der dort bestehenden starken Verkehrsbelastung, die auch durch das Ein- und Ausparken am Straßenrand sowie das häufig auftretende Kurzhalten in zweiter Reihe geprägt wird, besteht eine erhebliche Gefährdung von Fahrradfahrenden, die durch einfache Maßnahmen erheblich reduziert werden kann.
Hierzu ist es einerseits erforderlich, die vor dem Sanitätshaus auf der Fahrbahn befindlichen Parkplätze an dieser Stelle zu entfernen um Platz für einen durchgezogenen Fahrradschutzstreifen zu schaffen.
In Anerkennung der Bedürfnisse der Besuchenden des Sanitätshauses ist die derzeitig nur für die Aufstellung von gelben Tonnen genutzte Pflasterfläche in Parkbuchten umzuwandeln. Der vorhandene Gehweg weist eine hierzu ausreichende Fläche aus.
Auf der Gegenseite ist aufgrund der Fahrbahnbreite eine Aufbringung eines sinnhaften Schutzstreifens ohne erhebliche Baumaßnahmen derzeit nicht zu verwirklichen. Um die Wahrnehmung und Aufmerksamkeit von Fahrzeugführenden auf Radfahrende hinzuweisen, sollten hier entsprechende Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn aufgebracht bzw. früher dort vorhandene erneuert werden.