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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den Präventionsrat Buchholz-Kleefeld 09/2018
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Betrag: bis zu 2.000,00 €
Verwendungszweck : Öffentlichkeitsarbeit
(Zuwendung 09/2018)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 10.07.2018 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht.
Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.