Drucksache Nr. 15-1961/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Auswirkungen von Starkregen
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 25.09.2014
TOP 7.3.1

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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15-1961/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
Auswirkungen von Starkregen
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 25.09.2014
TOP 7.3.1

Auswirkungen von Starkregen

Ende Juli diesen Jahres kam es durch Starkregen zu größeren Rückstaus. Mehrere Keller und Garagen vor allem in Mittelfeld, aber auch in Döhren und Wülfel liefen voller Wasser. Nach unseren Beobachtungen standen auch noch Stunden später Straßen unter Wasser, ohne dass das Regenwasser abfließen konnte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb nimmt die vorhandene Kanalisation die Wassermengen nicht zügig auf und leitet sie ab?
2. Welche Abhilfemöglichkeiten sieht die Verwaltung?
3. Wer trägt die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze (Abpumpen von Wasser aus privaten Kellern und Garagen)?

Antwort der Verwaltung
Zu 1:
Allgemeine Grundlagen
Die Infrastruktur und Entwässerungsanlagen einer Stadt werden für „normale“ Niederschläge ausgelegt. Mit normalen Niederschlägen werden Regenereignisse bezeichnet, die statistisch gesehen höchstens einmal in zwei Jahren bis einmal in fünf Jahren vorkommen. Für diese Niederschlagsmengen wird eine ausreichend große Anzahl Straßeneinläufe auf die Oberfläche vorgesehen, um die Wassermengen zügig in die Kanalisation weiterzuleiten und die Kanalisation leitet die Regenwassermengen problemlos in Richtung Gewässer/Klärwerk weiter. Die Rückstauebene für die Bemessung des Kanalnetzes ist die Straßenoberkante, das heißt, dass sich die Anwohner selbst vor Rückstau aus dem Kanalnetz schützen müssen.
Wenn stärkere Niederschläge/Gewittergüsse als die, für die die Entwässerungsanlagen ausgelegt wurden, auftreten, sind die Entwässerungsanlagen mit den Wassermengen überfordert und es kommt zu Rückstau im Kanalnetz bzw. Überstau vom Kanalnetz auf die Oberfläche Möglicherweise können die Wassermengen auch nicht schnell genug von den vorhandenen Straßeneinläufen aufgenommen werden. Bei Starkregenereignissen können zudem die Straßeneinläufe auch durch Laub, Pollen, Äste, Schmutz, Müll usw. verstopft werden.

In Übereinstimmung mit der geltenden Rechtsprechung sind Städte und Kommunen nicht verpflichtet eine Regenwasserkanalisation vorzuhalten, die alle denkbaren Niederschlagsereignisse bewältigen und schadlos ableiten kann. Dieses ist auch weder technisch noch wirtschaftlich zu realisieren.
Es muss damit gerechnet werden, dass Niederschläge auftreten, die von der Kanalisation nicht aufgenommen werden. Das Wasser, was in die Kanalisation nicht eingeleitet werden kann, folgt dem Geländegefälle und füllt Senken und Vertiefungen auf. Nach dem Abklingen des Niederschlags wird das gesamte Kanalsystem nach und nach entleert. Das heißt, dass das Kanalnetz solange nachgefüllt wird, bis das Wasser auf der Oberfläche abgeflossen ist, sofern eine Verbindung zum Kanalnetz besteht. Dadurch, dass das Kanalnetz verzweigt ist und nur ein Auslauf hat, kann es vorkommen, dass das Wasser in einigen tiefer gelegenen Gebieten länger stehen bleibt.
Ereignisse Ende Juli 2014 im Bereich Mittelfeld, Döhren, Wülfel:
Die Stadtentwässerung Hannover betreibt im Stadtgebiet 12 Niederschlags- messgeräte. Dennoch kommt es vor, dass punktuell auftretende Starkregen nicht von den Geräten erfasst werden, da diese häufig kleinräumig und stark begrenzt auftreten.
Am 24.07.2014 wurde an dem Regenmessgerät Froboesestraße ein Niederschlag erfasst, bei dem innerhalb von 45 Minuten 25,6 mm Niederschlag gefallen sind. Für dieses Ereignis wurde eine sogenannte Wiederkehrzeit von T = 30 Jahren ermittelt. Das bedeutet, dass der Niederschlag statistisch gesehen etwa einmal in 30 Jahren vorkommen kann.
Am 25. und 26.07.2014 wurde von unseren Regenmessgeräten in dem von Ihnen genannten Bereich kein nennenswerter Niederschlag erfasst. Da uns Schadensmeldungen aus diesem Bereich bekannt wurden, haben wir ein Ingenieurbüro mit der Auswertung von Regenradardaten des Deutschen Wetterdienstes beauftragt.
Folgende Bereiche wurden ausgewertet:
· 24.07.2014 Wülferode, Wülfel, Bemerode und EXPO
· 26.07.2014 Wülfel und Bemerode.
· 29.07.2014 Wülfel und Bemerode.
Es wurden folgende Wiederkehrzeiten für die genannten Bereiche ermittelt:
24.07.2014
Wülferode, Wülfel, Bemerode: ein Regenereignis das seltener als einmal in 100 Jahren vorkommt;
EXPO: ein Regenereignis das seltener als einmal in 50 Jahren vorkommt
26.07.2014
Wülferode : ein Regenereignis das seltener als einmal in fünf Jahren vorkommt,
Bemerode: ein Regenereignis das seltener als einmal in zwei bis drei Jahren vorkommt; in den umliegenden Bereichen wurden Ereignisse ermittelt, die noch seltener auftreten
29.07.2014
Wülfel: ein Regenereignis das seltener als einmal in 20 Jahren vorkommt,
Bemerode: ein Regenereignis das seltener als einmal in fünfJahren vorkommt.

Die Niederschlagsereignisse liegen damit in einer Größenordnung, für die ein städtisches Kanalnetz nicht ausgelegt werden muss.

Zu 2.:
Es werden immer wieder Niederschläge vorkommen, die unsere Entwässerungsanlagen nicht aufnehmen können. Es ist eine Gemeinschaftsaufgabe für die Stadt und die Bürger Vorsorge in Bezug auf Überflutung zu betreiben. Für die Stadt Hannover bedeutet dies u. a. dass wir Regenwassermanagement (u. a. Versickerung und/oder Rückhalt) in den Bebauungsplänen fordern und dass seit dem Jahr 2013 das Thema Überflutungsvorsorge für die Stadt Hannover bearbeitet wird.
Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen sich und sein Eigentum vor einer möglichen Überflutung zu schützen. Eine Rückstausicherung für Entwässerungsanlagen, die unter der Rückstauebene (Geländeoberkante) liegt, ist in der Abwassersatzung vorgeschrieben. Desweiteres kann der Eigentümer sich z. B. durch Anhebung der Grundstückszufahrten, Abdichtung von Kellerfenstern und -türen und Aufmauerung eventuell vorhandener Lichtschächte an Kellerfenstern gegen eindringendes Wasser schützen.

Zu 3.:
Innerhalb der Stadtgrenzen von Hannover wird wie folgt vorgegangen:
· Wenn bei Unwetter Keller mit Oberflächenwasser volllaufen und von der Feuerwehr leergepumpt werden, wird dies nicht berechnet.
· Wenn Keller durch defekte oder fehlende Rückstauklappen volllaufen, werden die Einsätze der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer in Rechnung gestellt.