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Anfrage gemäß GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover
In seiner Sitzung am 03.11.2010 hat der Bezirksrat beschlossen,
dass die Sporthalle an der Grundschule Mühlenweg während der Nutzung in einem gesunden klimatischen Zustand gehalten wird.
Die Entscheidung der Verwaltung war, (Auszug) „dass die vorhandene Lüftungsanlage bereits überprüft und gewartet wurde. Außerdem sei die Mengenkapazität der Lüftungsanlage für den Schulbetrieb bisher ausreichend dimensioniert gewesen. Das Personal, dass die Sporthalle betreut, ist angewiesen worden die Lüftungsanlage bedarfs- gerecht in Funktion zu setzen.“
Trotz dieser Entscheidung der Verwaltung klagen die Mittwochs-Nutzer der Sporthalle über
zu wenig Sauerstoff in der Halle und Kopfschmerzen nach dem Spiel. Die Lüftung sei nicht
in Betrieb und dadurch sei die Luft in der Halle stickig und schwül. Nachfolgende Nutzer ab 19.30 Uhr klagen über feuchte Kleidung nach dem Betreten der Halle.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung.
1. Wird die Lüftungsanlage ordnungsgemäß geprüft, gewartet und für in Ordnung befunden?
2. Zahlen die Nutzer bzw. die Vereine für die Nutzung der Sporthalle Miete?
3. Haben die Nutzer nach Auffassung der Verwaltung ein Anrecht auf eine einwandfreie Mietsache?
Jürgen Quardt