Antrag Nr. 15-1960/2018:
Dringlichkeitsantrag: Bezirkssportanlage Roderbruch

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag: Bezirkssportanlage Roderbruch

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert den sogenannten B/C-Platz auf der Bezirkssportanlage im Roderbruch am Osterfelddamm umgehend so herzurichten, dass er als Sportplatz nach den städtischen Sicherheitsbedingungen wieder durch Schule und Vereine genutzt werden kann.

Begründung

Gemäß Richtlinie GUV-SI 8044 "Sportstätten und Sportgeräte, Hinweise zur Sicherheit und Prüfung " (Herausgeber: Gesetzliche Unfallversicherung) sind Sportstätten in regelmäßigen Zeiträumen mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mangel zu überprüfen. Bei Außensportanlagen ist insbesondere zu beachten, dass der Bodenbelag ausreichend trittsicher, frei von Stolperstellen und größeren Unebenheiten ist.
Der sogenannte B/C-Platz der IGS Roderbruch (am Osterfelddamm) ist augenscheinlich uneben, auf dem Platz sind u.a. viele Maulwurfhügel zu erkennen. Die Trainer von den beiden Sportvereinen (SV Inter 90 und MTV Groß-Buchholz) haben aufgrund von gehäuften Verletzungen (Verletzungen an Meniskus, Außenbändern, Kniescheibenschäden) den Sportbetrieb auf dem B/C-Platz sicherheitshalber komplett eingestellt. Dies kann kaum im Sinne der Stadt sein. Zudem nutzt auch die Schule die Fläche nicht mehr - im Zuge der Sanierungen der Hallen der IGS Roderbruch - auch eben auch allgemein - kein haltbarer Zustand.