Antrag Nr. 15-1955/2017:
Beidseitiger Fußweg an der Prüßentrift

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Beidseitiger Fußweg an der Prüßentrift

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und wann ein Fußweg auf der stadteinwärts führenden Seite der Prüßentrift von „Am Flachsgraben“ bis zum bestehenden Fußweganschluss auf der stadteinwärts führenden Seite zu realisieren ist und/oder Alternativen aufzuzeigen, wie die augenblickliche Situation verändert bzw. verbessert werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind unverzüglich dem Bezirksrat mitzuteilen.

Begründung

Die Landesstraße 381 in Isernhagen Süd (Prüßentrift )hat auf der stadtauswärtsführenden Seite einen kombinierten Rad-/Fußweg, der auf der stadeinwärts führende Seite fehlt. Der Stadtteil Isernhagen Süd verändert sich aktuell dahingehend, dass es vermehrt grundschulpflichtige Kinder gibt, die die Grundschule Grimsehlweg besuchen und somit den Bus benutzen. Dazu müssen sie zwei Mal die Prüßentrift überqueren. Im Sommer steht die Seitenrandbepflanzung (ca. 100 bis 150 cm) so hoch, dass es für die Kinder erforderlich ist bis unmittelbar an die Straße heranzutreten. Weiter erschwerend ist das Sichtfeld - insbesondere für Kinder - erheblich durch den bestehenden Baumbestand und teils parkende PKW eingeschränkt.
Gleiches gilt für Senioren, besonders wenn sie mit dem Rollator unterwegs sind.

Durch den am Ortseingang aufgestellten Blitzer wird die Geschwindigkeit der Autofahrer vor dem Blitzer reduziert, aber anschließend wieder verstärkt beschleunigt. Die L 381 ist die Einfallstraße aus Isernhagen nach Hannover und wird daher besonders zu den Stoßzeiten stark frequentiert.

In den Übergangsjahreszeiten sind die auf beiden Seiten unbefestigten Seitenstreifen stark aufgeweicht und durch parkende PKW (Paketdienste etc.) zerfurcht und mit Wasser gefüllt. Im Winter ist bei oder nach Schneefall der Grünstreifen erst recht nicht passierbar, da die Winterdienste beim Räumen der Prüßentrift von Schnee und Eis mit dem Schneeschild den Grünstreifen mit Schnee und Eis bedecken, der sich bis auf Kniehöhe auftürmt.

Wenn im Sommer die Seitenränder gemäht sind, besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Fußgänger den nur 0,5m breiten stadteinwärtsführenden Seitenstreifen direkt neben der Fahrbahn und dem Entwässerungsgraben nutzen.