Drucksache Nr. 15-1951/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1951/2014
3
 

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1806
    - Allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet Annastift, private Grünflächen, öffentliche Verkehrsfläche, Wald und öffentliche Grünfläche -
    entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet ist derzeit weitgehend ungenutzt und wird vom Annastift nicht mehr benötigt. Um dem steigenden Bedarf an Wohnraum in der Stadt Hannover Rechnung zu tragen, ist für die Flächen westlich und südlich des Annastiftes eine Wohnbebauung mit ca. 370 Wohneinheiten vorgesehen. Die Wohnbebauung soll sich dabei in 6 räumliche Einheiten gliedern und so unterschiedliche Wohntypologien ermöglichen. Die Wohnbebauung ist als Geschosswohnungsbau (ca. 70%, auch für Gemeinschaftswohnen in Form von Baugruppen, genossenschaftliches Wohnen), „Service Wohnen“ (ca. 20% für Wohnanlage für betreutes Wohnen, Mehrgenerationswohnen) und Reihenhausbebauung (ca. 10%) vorgesehen.
Zentrales Element des neuen Quartiers bildet der mittig gelegene Quartierspark, an den eine IV-geschossige Bebauung anschließt. In den Randbereichen wird auf eine III- bzw. II-Geschossigkeit reduziert.

Desweiteren soll dem Annastift die bauliche Nutzung einer bereits als "Sondergebiet - Annastift" festgesetzten Fläche im mittleren Bereich an der Wülfeler Straße ermöglicht werden.

Die Fläche nördlich des Annastiftes soll zur Sicherung ihrer tatsächlichen Beschaffenheit als Wald bzw. öffentliche Grünfläche ausgewiesen werden.

Die Drucksache für den Aufstellungsbeschluss befindet sich zur Zeit im Beschlussverfahren.

61.12 
Hannover / 01.09.2014