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Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Landeshauptstadt Hannover engagiert sich gegenwärtig sehr stark, neue Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Als Standort für den Neubau eines Wohnheims für Flüchtlinge ist gemäß der Drucksache 2194/2013 N2 auch das städtische Grundstück Jordanstraße 30 vorgesehen.
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 621, der Gewerbegebiet festsetzt. Im Gewerbegebiet ist die geplante Nutzung eines Wohnprojekts für Flüchtlingswohnen nicht zulässig,so dass eine Änderung des Planungsrechtes erforderlich wird.
Die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH - GBH – hat am 30. Juli 2014 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingereicht und beabsichtigt auf einer ca. 1.500 m² großen Teilfläche des Grundstückes Jordanstraße 30-32 ein Gebäude mit fünf Vollgeschossen in Blockrandbebauung entlang der Jordanstraße zu errichten. Auf dem Grundstück Jordanstraße soll für einen Zeitraum von zehn Jahren ein Wohnprojekt für Flüchtlinge entstehen. In dem Gebäude sollen kleine, abgeschlossene Wohneinheiten geschaffen werden. Das Wohnprojekt ist für die Unterbringung von ca. 50 Personen vorgesehen.
Für die Nachnutzung sieht die Planung ca. 15 Wohneinheiten mit einem Wohnungsmix aus Zwei- bis Vierzimmerwohnungen vor.
Die Drucksachen zum Einleitungsbeschluss sowie zum Aufstellungsbeschluss sind zurzeit ebenfalls im Beschlussverfahren.