Anfrage Nr. 15-1949/2006:
Telefon-und TV - Anbieter im Wohngebiet Kronsberg

Inhalt der Drucksache:

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Telefon-und TV - Anbieter im Wohngebiet Kronsberg

Wie Bewohner des Hauses “Krügerskamp 5” und anderer benachbarter Wohnhäuser derselben Wohnungsbaugesellschaft mitteilen, fühlen sie sich in der Wahl des Telefon- und TV-Anbieters eingeschränkt. So sei in der Regel zusammen mit dem Mietvertrag der Abschluss eines Telefondienstleistungsvertrages nahe gelegt worden, der von vielen Mietern als Bestandteil des Mietvertrages empfunden und somit unterschrieben wurde.
Mit diesem Vertrag wird eine exklusive Telefon- und TV-Dienstleistung in Anspruch genommen, die nach derzeit gültigen Tarifen eine zum Teil erhebliche überteuerte Vergütung für bestimmte Telefondienstleistungen verlangt. Internetfunktionen wie beispielsweise DSL werden von dem Telefondienstleister nicht angeboten.
Nach Kündigung des Vertrages und Beauftragung eines anderen, namhaften Telefondienstleisters, verweigert die Wohnungsgesellschaft den Zutritt zum Gebäude oder verlangt “Durchleitungsgebühren” und verwehrt damit den Mietern die freie Wahl eins Telefonanbieters.
Im TV-Kabelbetrieb kommt es vermehrt zu Ausfällen, eine Mitsprache bei der Wahl der einzuspeisenden Kanäle gibt es nicht. Die Anbringung einer Satellitenanlage untersagt die Wohnungsgesellschaft mit dem Hinweis auf das exklusive TV-Angebot des überteuerten Anbieters. Somit entstehen monopolitische Strukturen.


Unter diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist das Verhalten der Wohnungsbaugesellschaft der Stadtverwaltung bekannt und hält die Stadtverwaltung diese Geschäftsgebaren für angemessen?

2. Hält die Stadtverwaltung die Einschränkung der freien Wahl eines Telefonanbieters durch Mieter dieser Wohnungsbaugesellschaft für rechtmäßig?

3. Hält die Stadtverwaltung den als “Vertragsbündelung” empfundenen Abschluss des Telefon-/TV-Dienstleisters zusammen mit dem Mietvertrag für rechtmäßig und sittengerecht?