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Sicherung der Radwegplanung an der Sutelstraße
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte für den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1947 „Sutelstraße/Podbielskistraße“ einzuleiten.
Damit soll sichergestellt werden, dass bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens keine baulichen Veränderungen, Grundstücksnutzungen oder sonstigen Vorhaben zugelassen werden, die
- die vorgesehene Verbreiterung der öffentlichen Verkehrsfläche auf der Westseite der Sutelstraße,
- die Herstellung einer sicheren und ausreichend dimensionierten Rad- und Gehwegverbindung zwischen Döbbeckehof und Podbielskistraße oder
- die weiteren mit dem Bebauungsplan Nr. 1947 verfolgten städtebaulichen Ziele
verhindern oder wesentlich erschweren könnten.
Sollten bereits entsprechende Bauvoranfragen, Bauanträge oder konkrete Planungen für Grundstücke im Geltungsbereich vorliegen, sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Ziele des laufenden Bebauungsplanverfahrens zu sichern.
Begründung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1947 „Sutelstraße/Podbielskistraße“ soll unter anderem die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende auf der Westseite der Sutelstraße verbessert werden. Hierfür ist vorgesehen, die öffentliche Verkehrsfläche zulasten der angrenzenden Grundstücke zu verbreitern.
Der Stadtbezirksrat fordert seit Jahren eine sichere Radverkehrsführung in diesem Abschnitt. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse kann diese nur verwirklicht werden, wenn die dafür benötigten Flächen im Bebauungsplan dauerhaft gesichert werden.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Veräußerung und veränderten Nutzung einzelner Grundstücke muss verhindert werden, dass durch neue bauliche Maßnahmen Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Verbreiterung des Straßenraums erschweren oder unmöglich machen. Die Ziele des bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens müssen deshalb bis zu dessen Abschluss wirksam gesichert werden.