Drucksache Nr. 15-1946/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stadtexperimente (DS 1728/2021)
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.09.2021
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1946/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stadtexperimente (DS 1728/2021)
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.09.2021
TOP 7.2.1.

Der erste sogenannte Experimentierraum, mit erheblichen Einschränkungen für Handel und Autofahrende, ist beendet.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Welche Kosten hat dieser erste Experimentierraum verursacht?
(Bitte konkrete Aufschlüsselung nach Sachkosten, Personalkosten, interne Kosten Landeshauptstadt Hannover, externe Kosten)

2) Wer evaluiert die Experimente anhand welcher Parameter?

3) Wann ist mit Ergebnissen dieser Evaluation zu rechnen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1.
Der Rat hat der Verwaltung mit Beschluss der Drucks. Nr. 1995/2020 N1 und dem Änderungsantrag Drucks. Nr. 2988/2020 den Auftrag erteilt, den Innenstadtdialog durchzuführen und dazu Haushaltsmittel i.H. v. 400.000 EUR bereitgestellt. Die Durchführung des Dialoges erfolgt im Rahmen der dazu bereitgestellten Mittel, diese werden vorwiegend eingesetzt für die vorgegebenen Verfahrensschritte und dessen inhaltliche Ausgestaltung und Umsetzung, u.a. für die externe Prozessbegleitung, die gutachterliche Bestandsaufnahme, die Begleitung sowie Aus- und Bewertung des offenen Beteiligungsverfahrens und Beirates, die experimentelle Umsetzung sowie die Konzepterstellung als Ergebnis.

Eine detaillierte Aufstellung der verwaltungsseitigen Kosten für den ersten Experimentierraum ist zum heutigen Tag noch nicht möglich, da Abrechnung und Rechnungsstellung nicht abgeschlossen sind. Zudem erfolgen im Sinne einer wirtschaftlichen Mittelverwendung Mehrfachnutzungen im zweiten, erst vor einer Woche beendeten Experimentierraum, so dass auch hier noch keine Rechnungslegung erfolgt ist. Ein vollständiger Überblick über die Kosten der durchgeführten Beteiligungsformate in den Experimentierräumen und eine entsprechende Information sollte in der folgenden Sitzung (November) des Gremiums möglich sein.

Der Personaleinsatz der Verwaltung beruht auf den im genehmigten Stellenplan vorgesehenen Personalkapazitäten, es entstehen keine darüberhinausgehenden Personalkosten.

Zu externen Kosten kann die Verwaltung keine Auskunft geben.

Zu 2.
Die Evaluation der Experimentierräume stützt sich u.a. auf die Auswertung der einzelnen Beteiligungsformate, eigener und externer Beobachtungen, der Daten von Verkehrsmanagementsystemen, der Repräsentativbefragung, schriftlich abgegebenen und persönlich entgegengenommenen Meinungsäußerungen sowie der gutachterlichen Aus- und Bewertung. Die Ergebnisse sind eine Grundlage zur Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Innenstadtentwicklung. Die Aus- und Bewertung sowie die konzeptionelle Umsetzung erfolgen durch das beauftragte Gutachterbüro.

Zu 3.
Gemäß DS Nr. 1995/2020 N1 und dem Änderungsantrag DS Nr. 2988/2020 ist eine Information der Gremien über der Ergebnisse der Beteiligungsphase als Informationsdrucksache einzubringen. Die weiteren Verfahrensschritte und die weitere Zeitplanung sieht nach Abschluss der Experimentierräume eine Beteiligungs- und Arbeitsphase mit dem Beiratsgremium vor, so dass eine umfassende, bewertete Vorlage im Frühjahr 2022 zu erwarten ist.