Anfrage Nr. 15-1942/2019:
Sperrung der Hauptstraße zur Deckensanierung Zweiter Abschnitt

Inhalt der Drucksache:

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Sperrung der Hauptstraße zur Deckensanierung Zweiter Abschnitt

In der Hauptstraße ist auf einem Teilbereich die Straßendecke erneuert worden. Hierzu wurde die Straße komplett gesperrt und eine Umleitung eingerichtet. In diesem Fall informierte das Tiefbauamt mit Handzetteln alle betroffenen Anlieger. Die Halteverbote wurden aber wie in der ersten Sperrung umgesetzt. Das heißt, auch die Parkplätze vor der Ladenzeile wurde das Halteverbot eingerichtet. Bei der ersten Sperrung war das der Fall, weil der Discounter nicht anders zu beliefern war. Dies war bei der letzten Sperrung aber möglich. Insofern war diese Sperrung der Parkplätze überflüssig. Da die ansässigen Geschäftsleute auf den Parkraum angewiesen sind habe wir von der Verwaltung den Abbau der Hinweisschilder “Absolutes Parkverbot” in der Parkbucht vor der Geschäftszeile gefordert, jedoch ohne irgend eine Regung der Verwaltung.

Wir Fragen die Verwaltung:

1. Warum sind die Parkplätze in der Parkbucht mit abgesperrt worden und die Maßnahme nach Protest nicht wieder aufgehoben worden?
2. Wie beurteilt die Verwaltung, diesen für den Handel im Ortskern schädlichen Verwaltungsakt?