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Feststellung des Sitzverlustes eines Bezirksratsmitgliedes
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken bei Bezirksratsherrn Dirk Ehnert gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Dirk Ehnert hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken mit Wirkung vom 01. September 2014 verzichten wolle. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.12
Hannover / 11.09.2014