Drucksache Nr. 15-1940/2021 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Taubenfütterung
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.09.2021
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1940/2021 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Taubenfütterung
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 20.09.2021
TOP 7.1.1.

Bekanntermaßen hat die Landeshauptstadt Hannover zwei Vereinen gestattet entgegen dem Taubenfütterungsverbot Tauben zu füttern.

Dies wurde mit dem Futtermangel der Stadttauben bei eingeschränkter Gastronomie aufgrund der Corona-Pandemie begründet und war seinerzeit eine deutschlandweite Aktion u.a. des Deutschen Tierschutzbundes.


Diese Möglichkeit wurde in Hannover ausgiebig genutzt.

Nun ist die Situation anders und ich frage:

1. Bestehen diese Ausnahmen vom Fütterungsverbot weiter?
2. Seit wann nicht mehr?
3. Wenn doch, in welchem Umfang wurde oder wird weiter gefüttert?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Während des eingeschränkten Gastronomiebetriebes in der Hannoverschen Innenstadt erteilte die Landeshauptstadt Hannover auf der Grundlage des § 8 i. V. m. § 15 SOG-VO mehreren Personen des „Netzwerks Taubenrettung Hannover e. V.“ und des „Taubennotrufs & Wildvögel Hannover“ die Ausnahmegenehmigung, diejenigen Tauben und Nestlinge zu füttern, die zu verhungern drohen.

Zu 1.)
Nein, die vorgenannten Ausnahmegenehmigungen bestehen nicht mehr.

Zu 2.)
Die Ausnahmegenehmigung des „Netzwerks Taubenrettung Hannover e. V.“ ist zum 09.05.2021 und die des Vereins „Taubennotruf & Wildvögel Hannover“ zum 15.02.2021 ausgelaufen.

Zu 3.)
Entfällt aufgrund der Beantwortungen zu 1. und 2.