Anfrage Nr. 15-1939/2026:
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtbezirk
Inhalt der Drucksache:
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Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtbezirk
Zum 1. August 2026 ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten. Er umfasst an fünf Werktagen grundsätzlich acht Stunden täglich und gilt grundsätzlich auch während der Schulferien. Unterrichtszeiten und Angebote der Ganztagsgrundschulen werden angerechnet.
Nach den ersten Wochen des Schuljahres 2026/2027 sollte erkennbar sein, ob der Rechtsanspruch an allen Grundschulen im Stadtbezirk erfüllt werden kann und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.
Die SPD-Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:
- Wie ist die Ganztagsbetreuung der Erstklässlerinnen und Erstklässler an den einzelnen Grundschulen im Stadtbezirk während der Schulzeit und der Schulferien ausgestaltet?
- Wie stellt sich an den einzelnen Grundschulen das Verhältnis zwischen den angemeldeten Betreuungsbedarfen und den tatsächlich vergebenen Ganztagsplätzen dar?
- Welcher räumliche, personelle oder organisatorische Handlungsbedarf besteht an den einzelnen Grundschulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs?
