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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Entscheidung zum Antrag der FDP-Fraktion
Bühne Sahlkampmarkt
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 23.10.2024
TOP 7.3.2.1.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Rat, Verwaltung und Sanierungskommission werden gebeten, bei der Planung der Bühne auf dem Sahlkampmarkt folgende Punkte zu berücksichtigen:
1. Die Bühne muss eine Größe haben, die für eine singende Schulklasse samt Begleitung ausreicht.
2. Die heute gängigen technischen Anschlussmöglichkeiten sind vorzusehen.
3. Die Bühne erhält dauerhaft ein architektonisch anspruchsvolles Dach, kein temporäres Segel.
4. Geprüft werden sollte, ob sich die Bühne zwischen den Veranstaltungen für eine schattige und regengeschützte Sitzgruppe eignet.
5. Geprüft werden soll auch, ob neben Events auch den Marktbeschickern die Möglichkeit der Nutzung und dadurch einen Mehrwert ihrer gewerblichen Aktivitäten im Stadtteil geboten werden kann. Das Marktwesen der LHH wird bei den Planungen eingebunden.
Entscheidung
Dem Antrag wird gefolgt. Die im Antrag aufgelisteten Punkte konnten in der bisherigen Planung Berücksichtigung finden. Zu den Punkten im Einzelnen:
Zu 1.) und 2):
Die geplante Bühne hat eine Größe, die den o.g. Anforderungen entspricht, auch die aktuellen technischen Standards werden bei der Planung berücksichtigt
Zu 3.) und 4.):
Stand heute sieht eine mögliche Variante der Vorentwurfsplanung eine Umsetzung der Bühne mit einem festen, dauerhaften Dach vor.
Die endgültige Entscheidung über eine Variante wird nach Empfehlung der Sanierungskommission durch den Stadtbezirksrat getroffen. Es wird im Rahmen der Vorentwurfsplanung geprüft, ob eine überdachte Sitzgruppe an der Bühne Berücksichtigung finden kann.
Zu 5.):
Im Rahmen der internen Beteiligung ist das Marktwesen neben anderen Dienststellen dauerhaft in die Erstellung der Vorentwurfsplanung mit eingebunden. Die Planung kann eine spätere vielfältige Nutzung ermöglichen, ist aber nicht direkt in die spätere Nutzung der Bühne durch Dritte eingebunden.