Antrag Nr. 15-1938/2022:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. Nr. 15-1295/2022 "Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Davenstedter Straße/Wittekindstraße"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. Nr. 15-1295/2022 "Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs auf der Davenstedter Straße/Wittekindstraße"

Antrag


Der ursprüngliche Antragstext wird durch folgende Textfassung ersetzt:

An der Davenstedter Straße wird an der Straßenkreuzung zur Billungstraße und Marienwerderstraße eine Bedarfsampel errichtet. Diese ist baulich so auszuführen, dass sie durch Fahrradfahrer*innen komfortabel bedient werden kann. Die Schaltung und Ausgestaltung ermöglicht das passieren des linksabbiegenden Fahrradverkehres von der Davenstedter Straße in die Marienstraße sowie von der Marienstraße in die Davenstedter Straße. Eine Nutzung durch den die Davenstedter Straße querenden Fußgänger*innenverkehrs ist zu ermöglichen.

An der Bardowicker Straße wird auf Höhe des bereits vorhandenen Fahrradweges an der alten Kohlebahntrasse eine Bedarfsampel errichtet. Diese ist ebenso baulich so auszuführen, dass sie durch Fahrradfahrer*innen komfortabel bedient werden kann. Der Fahrradschutzstreifen ist um eine Linksabbiegefläche auf der westlichen Straßenseite zu erweitern. Die Schaltung und Ausgestaltung der Bedarfsampel ermöglicht das passieren des linksabbiegenden Fahrradverkehres von der Bardowicker Straße auf den bereits vorhandenen Fahrradweg sowie von diesem auf die Bardowicker Straße. Eine Nutzung durch den die Bardowicker Straße querenden Fußgänger*innenverkehrs ist zu ermöglichen.
Vom vorhandenen Radweg wird eine Verbindung zur Wittekindstraße auf Höhe der Kreuzung Marienwerderstraße und damit zum Verlauf der geplanten Veloroute 10 geschaffen.
Zur Verdeutlichung wird auf die Anlage 1 zu diesem Beschluss verwiesen.
Im Verlauf der Wittekindstraße sind geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehres insbesondere an der Kreuzung zur Nieschlagstraße zu treffen.

Begründung

Zur Stärkung des Fahrradverkehres ist es erforderlich Radwegeinfrastruktur für alle Nutzer*innen möglichst sicher und komfortabel auszugestalten. Nur Fahrradwege, die sowohl auch bei schwierigen Witterungs- und Sichtverhältnissen auch für ungeübte oder körperlich eingeschränkte Radfahrende sicher als auch bequem nutzbar sind können einen Umstieg insbesondere für die alltägliche Nutzung attraktiv machen. In der Praxis sollte nach Möglichkeit eine Trennung der verschiedenen Nutzungsgruppen bedarfsgerecht erfolgen.


An der Davenstedter Straße treffen hierbei Fahrradfahrer*innen mit Kraftfahrzeugen sowie den Straßenbahnen zusammen. Auch bei einer Änderung der Verkehrs- und/oder Parkregelung an der Davenstedter Straße wären die Einschränkungen bzw. Gefährdungen durch die verlegten Straßenbahnschienen weiterhin gegeben.

Eine Abgrenzung mittels Abpollerung erscheint unter Beachtung der Straßenbreite mit Blick auf die Straßenbahnschienen und die übliche Breite von Lastenfahrrädern nicht zielführend, da es an einer gefährlichen Stelle grundsätzlich möglich sein muss, dass zwei Radfahrende sich problemlos innerhalb des Radweges überholen können ohne sich und andere zu gefährden.

Im Verlauf der Davenstedter Straße weißt diese teilweise eine so geringe Breite aus, dass dort derzeit das Parken auf dem Bordstein mit einer Fahrzeugspur erlaubt ist. Unter Beachtung dessen, dass sich auch bei einer Ausweisung eines Fahrradweges mit Abpollerung zwei Lastkraftwagen mit einer Breite von 2,60m am Aufbau mit einem Sicherheitsabstand begegnen können müssen, wäre die realistische Breite des Fahrradweges über einen längeren Streckenabschnitt ca. 90cm. Dieses entspricht der Breite vieler Handelsüblichen Lastenfahrräder. Ein Überholen anderer Fahrradfahrendenden wäre bei einer Abpollerung ausgeschlossen. Es wäre daher anzunehmen, dass die Abpollerung von Radfahrenden Umgangen werden würde. Dieses würde zu unerwarteten Verkehrssituationen für Kraftfahrzeugfahrer*innen führen welche in einer erheblichen Gefährdung des Radverkehres münden.

Bei einer fehlenden Abpollerung bestünde weiterhin eine erhebliche Gefahr, die durch unerwartet überholende Radfahrende bzw. den Sicherheitsabstand von 1,5 m missachtenden Kraftfahrzeugen ausgehen würde. Durch das Vorhandensein eines Radschutzstreifens werden Kraftfahrzeuge irrigerweise häufig verleitet, diesen als „Sicherheitsbereich“ für Radfahrende anzusehen und nicht auf einen sicheren Abstand beim Überholen zu achten.

Ebenso ist im Verlauf der Davenstedter Straße mit querenden Fußgänger*innen zu rechnen, da die nächste Ampelanlage oder sichere Querungsmöglichkeit sich erst in einiger Entfernung befindet.

Bereits jetzt wird die Verkehrsführung über die Marienwerder Straße und die Wittekindstraße in Richtung Lindener Marktplatz von vielen Radfahrer*innen angenommen. Die Verkehrsführung ist bereits entsprechend ausgeschildert (siehe Anlage 2)
Entsprechend wird die geplante Veloroute Nr. 10 auch voraussichtlich über diese Strecke geführt.

Zur Sicherung des Radverkehres sowie zur besseren Erschließung, Erreichbarkeit und Nutzungsqualität der Veloroute bzw. der bereits genutzten Radwegestrecke unter Einbeziehung der bereits vorhandenen Radwegestruktur sollte jedoch das Richtung Stadteinwärts führende sichere Linksabbiegen von der - 3 -


Davenstedter Straße in die Marienwerder Straße verbessert werden. Da dabei sowohl der motorisierte Kraftverkehr als auch die Straßenbahnschienen an einer unübersichtlichen Stelle zwischen einer Kurve und einer Schnellunterführung passiert werden muss bietet sich hierfür eine Bedarfsampel an.

Ferner könnte die geplante Veloroute 10 von der Bardowicker Straße durch eine kurze Verbindung zwischen dem bereits vorhandenen Radweg und der Wittekindstraße komfortabel erreicht werden. Radfahrende aus Richtung Norden würden sich dabei das linksabbiegen auf die Davenstedter Straße an einer unübersichtlichen Stelle sowie den in dieser Richtung stattfindenden Anstieg der Bardowicker Straße ersparen. Dieses setzt zur bestmöglichen Nutzbarkeit ebenfalls die Einführung einer Querungshilfe für den linksabbiegenden Radverkehr voraus. Auch hier ist eine Nutzbarmachung auch für den Fußgänger*innenverkehr sinnvoll.